- 05.12.2001, 18:58:58
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NICHT MENSCHEN VERSTAATLICHEN, SONDERN STAAT VERMENSCHLICHEN Buchpräsentation im Parlament=
Wien (PK) - Ludwig Adamovich, Wilhelm Brauneder,Heinz Fischer,
Andreas Khol, Waltraud Klasnic, Jacob Söderman, Terezija Stoisits und
Manfred Welan sind nur einige Autoren, deren Meinung zur
Volksanwaltschaft man in dem Buch "Die Arbeit der Volksanwaltschaft"
nachlesen kann. Darüber hinaus wird die Arbeit der Volksanwaltschaft,
die nächstes Jahr ihr 25-jähriges Bestehen feiern wird, dargestellt
und mit einigen Fällen ein lebendiger Einblick in den Arbeitsalltag
der Volksanwälte gegeben. Entsprechende Gesetzestexte runden das Bild
ab.
DIE VOLKSANWALTSCHAFT - LOBBYIST FÜR DEN BÜRGER
In den einzelnen Beiträgen wird das hohe Ansehen, das die
Volksanwaltschaft in der Bevölkerung genießt, obgleich die
Volksanwälte keine Sanktionsbefugnis haben - sie können der
Verwaltung die Beseitigung der Missstände nur empfehlen -, besonders
unterstrichen. Dass diese Institution kein zahnloses Instrumentarium
ist, lässt sich daran erkennen, dass die Volksanwaltschaft als
Beschwerdestelle der Bürger Vorgänge von Amts wegen prüfen lassen,
die Vorlage des gesamten Aktes verlangen und ihn einsehen,
Stellungnahmen von den belangten Behörden bis zum zuständigen
Minister einfordern und auch Verordnungsprüfungsverfahren vor dem
Verfassungsgerichtshof einleiten kann.
Darauf hingewiesen wird in dem Buch auch, dass sich durch die
Ausgliederungen zunehmend ein Kontrollproblem ergibt, kann doch die
VA diese ausgegliederten, aber trotzdem im Eigentum des Staates
stehenden Unternehmen bzw. Institutionen - etwa Österreichischer
Bundesverlag, Schönbrunner Tiergarten, ÖBB, Post und Telekom,
Bundesforste, Bundesmuseen, Bundestheater - nicht prüfen; beim
Arbeitsmarktservice hat sich die Volksanwaltschaft erfolgreich das
Weiterbestehen ihres Kontrollrechtes erkämpft.
AUSBAU DER ZUSTÄNDIGKEITEN
Der Wunsch nach Ausdehnung der Zuständigkeit der Volksanwaltschaft
auf den Bereich der Gerichtsbarkeit hängt mit dem Umstand zusammen,
dass ein Drittel der Beschwerden, die an die Volksanwaltschaft
herangetragen werden, die Gerichtsbarkeit betreffen. Die
Justizverwaltung unterliegt zwar jetzt schon der Kontrolle der
Volksanwaltschaft, nicht aber die eigentliche richterliche Tätigkeit.
Die Volksanwälte dürfen zwar an den Verhandlungen über die die
Volksanwaltschaft betreffenden Kapitel des Entwurfes des
Bundesfinanzgesetzes im Nationalrat und in den (Unter)Ausschüssen
teilnehmen, jedoch nicht an allen Ausschussberatungen. Dieser Wunsch
verbunden mit einer gesetzlichen Verankerung der Möglichkeit,
legistische Anregungen an den Nationalrat zu richten, ist ebenfalls
noch offen.
Der Dritte Präsident des Nationalrates Werner Fasslabend konnte zu
der heutigen Buchpräsentation hohe Repräsentanten des Staates
begrüßen: den Präsidenten des VfGH Adamovich, den Justizminister a.D.
Michalek, die Zweite Präsidentin des Nationalrates a.D. Hubinek, den
Präsidenten des Rechnungshofes Fiedler, den Sprecher der Volksanwälte
Kostelka, den Volksanwalt a.D. Schender sowie Vertreter aus
Nationalrat und Bundesrat und des Wiener Landtages.
Fasslabend erinnerte an die Entstehung der Volksanwaltschaft, die
Debatte im Nationalrat, zitierte aus den Reden damals führender
Politiker und meinte, die Volksanwaltschaft habe mit ihrer Arbeit
große Erfolge erzielt und werde auch in Zukunft notwendig sein.
Heribert Steinbauer, Verlagsleiter und 1977, dem Entstehungsjahr der
Volksanwaltschaft, Abgeordneter zum Nationalrat, verwies auf die
Skepsis, die es im Zusammenhang mit der Installierung dieser
Institution gegeben hat, und unterstrich die jetzige Bedeutung dieser
Einrichtung.
Rechnungshofpräsident Franz Fiedler befasste sich in seinen
Ausführungen vornehmlich mit den in den einzelnen Beiträgen
enthaltenen Reformvorschlägen, unterstützte den Wunsch der
Volksanwaltschaft, weiterhin die ausgegliederten Rechtsträger
überprüfen zu dürfen, lehnte aber den Vorschlag, auch die
Gerichtsbarkeit überprüfen zu dürfen, kategorisch ab. Für
überlegenswert hielt er hingegen den Vorschlag, die Zusammensetzung
der Volksanwaltschaft neu zu überdenken.
Ingrid Korosec, Herausgeberin des Buches, betonte die Äquidistanz,
die die Volksanwaltschaft gegenüber allen Bereichen zu halten habe,
und unterstrich, sie habe in ihrer Zeit als Volksanwältin nie
parteipolitisch agiert und sich nie als vox populi gesehen. Vielmehr
sei sie Lobbyistin für die Bürger und ihre berechtigten Anliegen
gewesen. Bei ihren Reformvorschlägen gehe es um keine
Effekthascherei, sondern diese hätten sich aus ihrer täglichen Arbeit
ergeben. Den jetzigen Volksanwälten wünschte sie, dass sich die
gesetzgebenden Körperschaften mit den Verbesserungs- und
Weiterentwicklungsvorschlägen auseinander setzen mögen, und hofft,
dass dies möglichst rasch geschehen möge, "noch bevor Christiane
Hörbiger als Volksanwältin in der Fernsehserie 'Julia' zeigt, was
eine Volksanwältin alles machen sollte".
Ingrid Korosec, 1940 in Niederösterreich geboren, war nach
jahrzehntelanger Praxis im Management der Privatwirtschaft zehn Jahre
Nationalratsabgeordnete, langjährige Generalsekretärin der ÖVP und
von 1995 bis 2001 Volksanwältin in Wien.
Das Buch "Die Arbeit der Volksanwaltschaft" ist im Verlag Holzhausen
erschienen, umfasst 205 Seiten und ist zum Preis von 299 S im
Buchhandel erhältlich. (Schluss)
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