• 30.11.2001, 12:01:26
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  • OTS0136 OTW0136

Ungenügende Aufklärung, kurze Antragsfrist und Scham:

LR Kranzl fordert bei Heizkostenzuschuss Verbesserungen

St.Pölten (NLK) - "Für viele Niederösterreicherinnen und
Niederösterreicher ist die Winteridylle vom verschneiten Garten, aus
dem warmen Wohnzimmer genossen, nur in der Vorstellung
verwirklichbar", sagte heute Freitag Landesrätin Christa Kranzl im NÖ
Landhaus in St.Pölten bei einer Pressekonferenz, die sich mit dem
Heizkostenzuschuss für die Bezieher von kleinen und kleinsten
Einkommen befasste. Wie aus einem Bericht der Volksanwaltschaft
hervorgehe, hätten in Niederösterreich nur 17.351 Menschen - von
prognostizierten 82.000 - in der vergangenen Heizperiode um diesen
Zuschuss angesucht. Von den vom Land Niederösterreich und vom Bund
jeweils zur Hälfte budgetierten Mitteln, die insgesamt 82 Millionen
Schilling (5,96 Millionen Euro) ausmachten, seien nicht einmal 19
Prozent ausbezahlt worden. Die Ursachen dafür sieht Kranzl bei der
kurzen Antragsfrist. Viele Anspruchsberechtigte hätten anscheinend
nicht so weit vorausgedacht, auch sei die Information ungenügend
gewesen, und viele, vor allem ältere Menschen, hätten mit der
Bürokratie Probleme. Nicht zuletzt sei der Gang zur Gemeinde und die
Deklarierung als "hilfsbedürftig" eine Hemmschwelle, die nur mit
großen Problemen überschritten werde.

Kranzl forderte, dass der Zuschuss - derzeit 1.000 Schilling pro
Antragsteller und Heizperiode - bundesweit geregelt werde. Bei dieser
Sozialleistung dürfe es auch keine Barrieren geben. BezieherInnen von
Notstandhilfe und Karenzgeld, PensionistInnen, Kranke, behinderte
Menschen, Arbeitslose, Empfänger von Opferrenten und alle, die ein
Haushaltseinkommen von unter 12.000 Schilling netto im Monat hätten,
sollten einen Anspruch auf diesen Zuschuss haben. Wenn Personen ihr
Einkommen von der Sozialversicherung oder dem Arbeitsmarktservice
beziehen, sollen sie den Heizkostenzuschuss automatisch und ohne
Antrag erhalten. Der Heizkostenzuschuss sollte 500 Schilling pro
Monat in der Heizperiode, also von November bis April, betragen.
Sollte keine Bundesregelung zustande kommen, so würden ihre
Forderungen für Niederösterreich gelten.

Rückfragehinweis: Niederösterreichische Landesregierung

Pressestelle
Tel.: 02742/9005-12312

OTS-ORIGINALTEXT UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS | NLK/NLK

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