• 21.11.2001, 14:25:36
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Elektrohandel bietet verlängerte Gewährleistung bereits jetzt Krejcik: Eine Empfehlung der Bundesgremium die von Herstellern und Handel mitgetragen wird

Wien (PWK838) - Mit 1.1.2002 treten die neuen Bestimmungen des
Gewährleistungsrechtes in Kraft. Das bedeutet eine Verlängerung der
Gewährleistung von derzeit sechs auf 24 Monate. Ein aus Sicht des
österreichischen Elektrohandels unglücklicher Zeitpunkt. "Neben der
sehr aufwendigen EURO-Umstellung fällt diese Gesetzesänderung in die
mit Abstand umsatzstärkste Zeit. Schließlich wird etwa ein Viertel
des Jahresumsatzes mit dem Weihnachtsgeschäft erzielt", so Wolfgang
Krejcik, Vorsteher des Bundesgremiums des Radio- und Elektrohandels.

"Der gesamte österreichische Elektrohandel, aber auch die Hersteller
und Importeure, zeichnen sich bereits seit Jahren durch sehr kulante
Gewährleistungs- und Garantieerledigungen aus". Daher sieht die
gesamte Branche den neuen Regelungen vorbereitet und gelassen
entgegen. "Die Erfahrung zeigt uns, dass nur etwa 2-3 Geräte von 100,
Schäden mit Gewährleistungsanspruch aufweisen. Aus diesem Grund haben
wir uns freiwillig zu dieser Serviceleistung, für die es keine
gesetzlichen Erfordernisse gibt entschlossen. Wir haben unseren
Mitgliedern am 12. November empfohlen eine Gewährleistungsfrist von
24 Monaten bereits jetzt, und nicht erst mit 1.1.2002, auf der
Rechnung festzuhalten. Eine Empfehlung die mit den Herstellern
abgesprochen ist und die auch von fast allen Händlern umgesetzt
wird", betonte Krejcik anlässlich der bevorstehenden Gesetzesänderung
zum Gewährleistungsrecht.

Ausdrücklich wies der Vertreter des Bundesgremium auf den Unterschied
zwischen Gewährleistung und Garantieerklärung hin, der nicht nur im
Augenblick für Verwirrung sorgt. "Die Gewährleistung ist gesetzlich
vorgeschrieben und muss von jedem Händler gegeben werden. Dazu
besteht aber noch die Möglichkeit eine freiwillige Garantieerklärung
abzugeben, die jedoch nicht immer für das gesamte Produkt gelten
muss. Das bedeutet also, dass der Kunde sicher gut beraten ist, wenn
er sich die Garantiebedingungen genau durchliest", so Krejcik. (WG)

Rückfragehinweis: Wirtschaftskammer Österreich

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