• 21.11.2001, 11:55:38
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  • OTS0124 OTW0124

Sallmutter: Beamtensozialplan diskriminiert ASVG-Versicherte

Ziel der Erhöhung des Pensionsantrittsalters wird konterkariert

Wien (GPA/ÖGB). "Doppelzüngigkeit und Inkonsequenz", wirft der
Vorsitzende der Gewerkschaft der Privatangestellten (GPA), Hans
Sallmutter den Regierungsparteien im Zusammenhang mit der heutigen
Beschlussfassung der Vorruhestandsregelung für Beamte im Nationalrat
vor. "Ich sehe die Bundesregierung in höchster Argumentationsnot
gegenüber den ASVG-Versicherten, wenn sich 55-jährige Beamte mit 80 %
bzw. faktisch 90 % ihres Letztbezuges zur Ruhe setzen können und für
die übrigen Versichertengruppen die Zugangsbestimmungen zur Pension
laufend verschärft werden", sieht Sallmutter das Ziel einer
generellen Anhebung des faktischen Pensionsantrittsalters und einer
Harmonisierung der Versicherungssysteme seitens der Regierung glatt
verfehlt.++++

Die tatsächliche Effizienz der Verwaltungsreform, als Rahmen für
die großzügigen neuen Pensionsregelungen für Beamte, müsse erst unter
Beweis gestellt werden, so Sallmutter, die versprochenen Einsparungen
in Folge des umfassenden Personalabbaus im öffentlichen Bereich seien
vor dem Hintergrund der Ausgaben für die Vorruhestandsbestimmungen
zumindest fragwürdig.

Über die Rechtfertigung der Vizekanzlerin, das Vorruhestandsmodell
widerspiegle einen verantwortungsvollen Umgang mit den geleisteten
Steuern der ASVG-Versicherten, müsse man sich, angesichts der
Tatsache, dass für die betroffenen Beamten obendrein einträgliche
Zuverdienstmöglichkeiten geschaffen werden, noch mehr wundern, so
Sallmutter. "Ich kann mir jedenfalls nicht vorstellen, dass etwa eine
Handelsangestellte oder ein Bauarbeiter, die an den Folgen
jahrzehntelanger körperlicher Arbeit leiden, Verständnis für ihren
negativ beschiedenen Pensionsantrag aufbringen und mit Blick auf die
Maßnahmen der Regierung im Beamtenbereich ihre Steuerleistungen gut
verwaltet sehen”, so der GPA-Vorsitzende abschließend.

ÖGB, 21. November 2001
Nr. 998

Rückfragehinweis: Mag. Isabel Koberwein, (01) 313 93-207 oder
0676/817 111 207

eMail: [email protected]

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