Nach Werkstättenbesuch außerhalb der EU muss im schlimmsten Fall das ganze Fahrzeug verzollt werden
Wien (ÖAMTC-Presse) - Eine billige Kfz-Reparatur im Ausland kann
teuer kommen. Ein deutscher Lenker ließ kürzlich in Slowenien an
seinem Auto einen Kotflügel reparieren und neu lackieren, Kostenpunkt
700 Schilling (50,87 Euro). Die böse Überraschung gab es bei der
Einreise über die EU-Außengrenze, als er 30.000,- Schilling (2.180,-
Euro) Zoll für das ganze Fahrzeug bezahlen musste. "Was sich hier wie
ein schlechter Scherz anhört, entspricht tatsächlich dem EU-weit
einheitlichen Zollrecht", warnt ÖAMTC-Jurist Martin Hoffer.
Wer in einem Nicht-EU-Land Veränderungen an seinem Auto vornehmen
lässt, die nicht dringend notwendig waren und den Fahrzeugwert
steigern, dies aber bei der Einreise nach Österreich dem Zoll nicht
meldet, muss im schlimmsten Fall damit rechnen, dass das ganze Auto
verzollt wird. Deklariert man hingegen die Veränderungen am Fahrzeug
bei der Einreise, so sind Einfuhrabgaben lediglich für die neuen
Teile und die Arbeitsleistung zu bezahlen.
Kann nachgewiesen werden, dass die Reparatur wegen eines Unfalls
oder einer Panne dringend notwendig und daher die Weiterfahrt mit
diesem Schaden unmöglich war, ist kein Zoll fällig. "Wenn
beispielsweise der Auspuff während der Auslandsreise abreißt und
durch einen neuen ersetzt werden muss, ist diese Maßnahme von
jeglichen Abgaben bei österreichischen Behörden befreit, muss aber
dennoch an der Grenze deklariert werden", erklärt Martin Hoffer.
Zahlreiche Fälle sind dem Club bei Reifenschäden bekannt: Während der
Tausch eines einzigen Reifens nicht einmal deklariert werden muss,
wird es beim Tausch mehrerer oder aller Reifen "eng". Da hilft auch
ein plötzlicher Wintereinbruch nichts: Auch die - beispielsweise in
Ungarn erstandenen - Winterreifen müssen deklariert werden. Sonst
droht auch hier die Verzollung des gesamten Fahrzeuges.
Der Tipp des ÖAMTC-Juristen: Veränderungen oder Reparaturen am
Fahrzeug, die in einem Nicht-EU-Land, wie beispielsweise in der
Slowakei, in Ungarn oder Tschechien, durchgeführt wurden, sollte man
bei der Einreise nach Österreich prinzipiell dem Zoll melden. Der
Zöllner entscheidet dann, ob Einfuhrumsatzsteuer bzw. Zoll zu
entrichten ist, oder nicht. Gegebenenfalls kann gegen diese
Entscheidung ein Rechtsmittel ergriffen werden. Wer aber
stillschweigend einreist, riskiert, im Nachhinein (strafweise) das
ganze Fahrzeug verzollen zu müssen.
Da es immer wieder passiert, dass Autolenker aus dem EU-Raum in diese
Zollfalle tappen, verlangt der Club seit Jahren mit Nachdruck, diese
nahezu unbekannte und nicht selten als Schikane empfundene Regelung
zu reformieren.
(Schluss)
ÖAMTC-Pressestelle/Elvira Oberweger
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