• 14.11.2001, 15:12:53
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VERWALTUNGSREFORM PASSIERT DEN VERFASSUNGSAUSSCHUSS Paket mit den Stimmen der Regierungsparteien beschlossen=

Wien (PK) - Konzentration der erstinstanzlichen Verfahren auf die
Bezirksverwaltungsbehörden, Verfahrensbeschleunigung, Deregulierung,
aber auch ein Sozialplan für Bundesbeamte sind die wesentlichen
Punkte des Verwaltungsreformpaketes, das heute vom
Verfassungsausschuss von den Regierungsparteien gegen die Stimmen der
Opposition beschlossen wurde.

Im einzelnen soll mit dem "Verwaltungsreformgesetz 2001" ein weiterer
Schritt in Richtung Verwaltungsreform gesetzt werden. Zentrale Punkte
des Beschlusses sind eine weitgehende Verkürzung der Instanzenzüge
sowie die Umsetzung des "One-Stop-Shop"-Prinzips für die Genehmigung
aller gewerblichen Betriebsanlagen. Das heißt, alle für ein Vorhaben
erforderlichen behördlichen Genehmigungen sollen künftig in einem
gemeinsamen Verfahren behandelt und in einem Bescheid zusammengefasst
werden, wobei die Bezirksverwaltungsbehörde die primär zuständige
Verwaltungsbehörde ist.

Als Berufungsinstanz gegen erstinstanzliche Bescheide sind in
zahlreichen der mittelbaren Bundesverwaltung zugeordneten
Angelegenheiten die Unabhängigen Verwaltungssenate in den Ländern
vorgesehen, wobei diese grundsätzlich nur eine kassatorische
Entscheidungsbefugnis erhalten, also Urteile der ersten Instanz
lediglich aufheben, aber nicht in der Sache selbst entscheiden
können. Bereits anhängige Verfahren sollen nach der bisherigen
Zuständigkeitsverteilung weitergeführt werden.

Zur Beschleunigung von Infrastrukturvorhaben soll beim Bau von
Bundesstraßen und Hochleistungsstrecken eine Frist von 12 Monaten für
die UVP eingeführt werden.

Neu ist auch, dass eine Behörde von der Einleitung und Durchführung
eines Strafverfahrens absehen kann, wenn die Verfolgung aussichtslos
erscheint oder der hierfür erforderliche Aufwand in einem
Missverhältnis zum Grad und zur Bedeutung der Verwaltungsübertretung
steht. Durch eine Änderung des Allgemeinen
Verwaltungsverfahrensgesetzes und des Zustellgesetzes wird die
Führung elektronischer Akten erleichtert und die Möglichkeit einer
elektronischen Hinterlegung von Schriftstücken geschaffen.

Um die Erhebung notwendiger Daten weiterhin zu gewährleisten,
schreibt zudem ein neues Bundes-Berichtspflichtengesetz den
Bezirksverwaltungsbehörden verpflichtend vor, alle Daten, die
erforderlich sind, um gemeinschaftsrechtliche oder internationale
Aufzeichnungs-, Melde- und Berichtspflichten im Zusammenhang mit
Anlagen zu erfüllen, dem jeweiligen Landeshauptmann zu übermitteln,
der sie - gesammelt und bearbeitet - an das zuständige
Bundesministerium weiterzuleiten hat.

Zur sozial verträglichen Personalreduktion bei
Arbeitsplatzauflassungen im Bundesdienst sieht eine 2. Dienstrechts-
Novelle 2001, die als Teil des Reformpaketes heute vom Ausschuss mit
F-V-Mehrheit mitbeschlossen wurde, im Sinne eines Bundesbeamten-
Sozialplanes die Ausdehnung des bestehenden Vorruhestandsmodells für
Beamte auf sämtliche Arbeitsplatzauflassungen, Abschlagszahlungen bei
einem freiwilligen Austritt von Beamten aus dem Bundesdienst,
großzügige Karenzierungsregelungen und die - bisher nur für Lehrer
geltende - Möglichkeit der vorzeitigen Ruhestandsversetzung gegen
einen - versicherungsmathematisch orientierten - Abschlag für alle
Beamte vor.

Konkret kann damit ein über 55-jähriger Beamter bzw.
Vertragsbediensteter künftig von Amts wegen karenziert werden, wenn
sein Arbeitsplatz auf Dauer aufgelassen wird und kein gleichwertiger
Arbeitsplatz im jeweiligen Ministerium zur Verfügung steht.
Voraussetzung dafür ist allerdings eine Zustimmung des betroffenen
Beamten, wobei er während der Karenzzeit 80 % seines letzten
Monatsgehalts bekommt, wenn er der beabsichtigten Karenzierung
innerhalb von 14 Tagen zustimmt, willigt er später ein, reduziert
sich das Vorruhestandsgeld auf 75 % des letzten Gehalts. Stimmt der
Beamte einer angebotenen Karenzierung nicht zu, kann er - ohne
Gehaltsausgleich - auch auf einen niedriger bewerteten Arbeitsplatz
versetzt werden. Auf die Pensionshöhe hat die Karenzierung keine
Auswirkungen. Die Planstelle des Beamten bzw. Vertragsbediensteten
wird ersatzlos eingezogen.

Parallel dazu soll "zur Verbesserung der Alterstruktur" der Beamten
das derzeit auf Lehrer beschränkte Modell der freiwilligen
vorzeitigen Ruhestandsversetzung auf alle Bundesbeamten ausgedehnt
werden, wobei die für Lehrer geltende Regelung für die Laufzeit der
geplanten Regelung suspendiert wird. Die vorzeitige
Ruhestandsversetzung kann frühestens mit 55 Jahren beantragt werden,
im Gegenzug gibt es - versicherungsmathematisch orientierte -
Pensionsabschläge.

Die Bestimmungen des Sozialplanes für Bundesbeamte werden mit Ende
2003 befristet, zumal die Regierung davon ausgeht, dass die
Strukturmaßnahmen bis zu diesem Zeitpunkt abgeschlossen sein werden.

In der kontroversiell geführten Debatte äußerten sich die Vertreter
der Regierungsparteien zustimmend, während die Abgeordneten von SPÖ
und Grünen das Paket en bloc ablehnten.

Abgeordneter Michael Krüger (F) hob hervor, die Reform bringe eine
Verringerung des Instanzenzuges, eine weitere Vertiefung des
Subsidiaritätsprinzips und damit größere Bürgernähe. Er äußerte sich
auch zuversichtlich darüber, dass die Bezirksverwaltungsbehörden
fachlich in der Lage sein werden, den neuen Aufgaben nachzukommen.

Anders sahen dies die Abgeordneten Madeleine Petrovic und Eva
Lichtenberger (beide G). Sie zogen die prognostizierten Einsparungen
in Frage und rechneten vielmehr mit eklatanten Kostensteigerungen.
Petrovic befürchtete eine Schmälerung des Rechtsschutzes gerade in
Materien, die für die Lebensqualität relevant sind, und sprach von
einem Bruch des Systems der mittelbaren Bundesverwaltung. Kritik übte
sie auch an der Fristregelung bei der Umweltverträglichkeitsprüfung.
Im Übrigen vermisste sie echte materielle Reformen. Lichtenberger
wiederum bemängelte die Vorgangsweise beim elektronischen Verkehr mit
der Behörde. Dabei werde wegen unzureichender Zustellregelungen das
Risiko voll auf den Empfänger verlagert, meinte sie. Anträge der
Grünen auf Einsetzung eines Unterausschusses zur weiteren Behandlung
der Materie fanden bei der Abstimmung keine Mehrheit.

Abgeordneter Johann Maier (S) zweifelte ebenfalls am Spareffekt der
Maßnahmen und erwartete Mehrkosten durch die Reform, wobei er auf
diesbezügliche Aussagen des Städtebunds verwies. Personal würde nun
bloß auf die Bezirksebene verlagert, argumentierte er. Maier
kritisierte weiters, dass das Bauverfahren im Gemeindebereich
verbleibe, von einem "one-stop-shop" könne in diesem wichtigen
Bereich keine Rede sein. Im Übrigen komme es auf den Gebieten des
Fahrschulwesens, der Luftfahrt und der Tankstellen zu einer neuen
Bürokratisierung.

Abgeordnete Ulrike Baumgartner-Gabitzer (V) bezeichnete das Paket als
ersten Schritt einer Verwaltungsreform dem sowohl die
Landeshauptleutekonferenz als auch namhafte Experten zugestimmt
hätten. Wenn nun die Bezirksverwaltungsbehörden als zentrale
Anlaufstellen festgeschrieben werden, dann sei dies eine wesentliche
Vereinfachung für die Bürger.

Abgeordneter Peter Wittmann (S) kritisierte, dass die zentrale
Melderegisternummer entgegen sämtlichen Zusagen nun mit Personaldaten
verknüpft werde, was einen Eingriff in Persönlichkeits- und
Datenschutzrecht darstelle.

Für Abgeordneten Otto Pendl (S) war der Bundesbeamten-Sozialplan
unbefriedigend, da die Exekutive darin keinen Eingang gefunden hat.

Abgeordneter Johannes Jarolim (S) zeigte kein Verständnis dafür, dass
es bei der Reform nicht gelungen ist, zu einer echten
Landesverwaltungsgerichtsbarkeit zu kommen.

Vizekanzlerin Susanne Riess-Passer bemerkte, dieses Paket enthalte
mehr als in den letzten zehn Jahren im Bereich der Verwaltungsreform
passiert sei. Sie hob den Aspekt der Deregulierung hervor und stellte
überdies fest, die Reform verfolge den Zweck der
Verwaltungsvereinfachung und der Verfahrensbeschleunigung und stelle
zudem auch einen ersten Schritt bei der Einführung einer echten
Landesverwaltungsgerichtsbarkeit dar. Die Einrichtung von
Landesverwaltungsgerichtshöfen sei aber vorerst an der fehlenden
Zweidrittel-Mehrheit gescheitert.

Für den Bundesbeamten-Sozialplan machte Riess-Passer die Politik der
vergangenen Jahrzehnte verantwortlich, die einen überbordenden
Beamtenapparat geschaffen habe, dessen Finanzierung nun nicht mehr
gesichert sei. Die derzeitige Regierung versuche erstmals in den
Zentralstellen Personal einzusparen. Die Vizekanzlerin betonte, dass
der Sozialplan mit der Gewerkschaft einvernehmlich verhandelt worden
sei.

Zwei Initiativanträge, in denen die SPÖ die Einführung der
Landesverwaltungs-Gerichtsbarkeit fordert und Bestimmungen über das
Verfahren der Verwaltungsgerichtsbarkeit vorschlägt, wurden
einstimmig einem Unterausschuss zugewiesen.

Vertagt wurde hingegen ein SP-Antrag auf Sicherstellung des
kostenfreien Zugriffs auf das RIS.

AUSSCHUSS ERZIELT EINSTIMMIGKEIT ÜBER RATIFIKATION DES NIZZA-
VERTRAGES

Einhelligkeit herrschte über die Ratifikation des Vertrags von Nizza,
der am 26. Februar 2001 von den Staats- und Regierungschefs der EU-
Mitgliedstaaten in seiner endgültigen Fassung unterzeichnet wurde,
nachdem er anlässlich des Europäischen Rates vom 7. - 11. Dezember
2000 beschlossen worden war. Die Parlamentskorrespondenz berichtete
in ihrer Ausgabe vom 8.6.2001 ausführlich über den Nizza-Vertrag.

Abgeordneter Caspar Einem (S) meinte in der Debatte, der Vertrag sei
nicht unbedingt eine der Höchstleistungen der EU, schaffe aber die
institutionellen Voraussetzungen für die EU-Erweiterung als
Ausdehnung des Raumes von Frieden und Stabilität in Europa. Risken,
die mit der Erweiterung für Österreich verbunden sind, zum Beispiel
auf dem Arbeitsmarkt, sollten nun durch innerösterreichische
Maßnahmen so gering wie möglich gehalten werden. Einem begrüßte es,
dass es diesbezüglich im Vorfeld der Ausschussberatungen zu einer
Verständigung mit den Regierungsparteien gekommen ist.

Die Abgeordneten Gerhard Kurzmann und Michael Krüger (beide F) hoben
die Bedeutung der Erhaltung des Einstimmigkeitsprinzips in für
Österreich sensiblen Bereichen wie Asyl- und Flüchtlingspolitik,
Umweltpolitik und Wasserwirtschaft als besonders positiv hervor. Eine
klare Absage erteilte Kurzmann dem von Prodi vorgebrachten Vorschlag
einer EU-Steuer.

"Mit Bauchweh" und ohne große Begeisterung würden die Grünen der
Ratifikation zustimmen, kündigte Abgeordnete Eva Lichtenberger an,
die die Ergebnisse als zu sehr regierungslastig und zu wenig
bürgernah bemängelte. In Zukunft müsse der Konventsprozess im
Vordergrund stehen, mahnte sie und drängte auf ein hohes
diesbezügliches Engagement Österreichs. Lichtenberger appellierte an
die Bundesregierung, dabei Anliegen der Demokratisierung und der
Menschenrechte zu einer Herzenssache zu machen.

Abgeordnete Ulrike Baumgartner-Gabitzer (V) unterstützte die
Ratifizierung des Vertrages, den sie als Basis für das
Friedensprojekt der EU-Erweiterung wertete.

Vor einer zu starken Betonung des Veto-Rechts Österreichs warnte
Abgeordneter Peter Schieder (S). Je mehr Österreich die
Einstimmigkeit feiert umso klarer werden damit die Grenzen für eine
weitere Vertiefung der Union gesetzt, gab er zu bedenken. Er urgierte
des weiteren einen Kompromiss in der Frage Temelin und meinte, Veto-
Drohungen könnten in Europa den Eindruck erwecken, dass es in der
Regierung bremsende Kräfte gebe.

Bundeskanzler Wolfgang Schüssel bezeichnete den aktuellen Prozess
nicht als perfekt, meinte jedoch, dies sei der einzige Weg gewesen,
um die vitalen Interessen von kleinen Ländern zu wahren. Wichtig war
für Schüssel auch, dass die österreichische "Sonderbehandlung" des
Jahres 2000 in eine positive Initiative umgemünzt werden konnte. Die
EU habe damit gezeigt, dass sie aus ihren Fehlern gelernt hat.

Schüssel begrüßte ferner, dass sich Österreich in so wichtigen
Bereichen wie Verkehr und Wasserwirtschaft durchsetzen konnte und
nicht in eine Vergemeinschaftung hineingezogen wurde.

Der Vertrag wurde einstimmig genehmigt.

Ebenfalls einstimmig verabschiedete der Ausschuss schliesslich eine
Vereinbarung zwischen Bund und Ländern über Regelungen zur
partnerschaftlichen Durchführung der Regionalprogramme im Rahmen der
EU-Strukturfonds in der Periode 2000-2006. (Schluss)

Eine Aussendung der Parlamentskorrespondenz
Tel. +43 1 40110/2272, Fax. +43 1 40110/2640
e-Mail: [email protected], Internet: http://www.parlament.gv.at

OTS-ORIGINALTEXT UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS | NPA/

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