• 14.11.2001, 14:17:22
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  • OTS0241 OTW0241

Lainzer Tunnel/HL-AG: Baubescheid für Teilbereich aufgehoben

Wien (OTS) - Am 14.11.2001 wurde der HL-AG ein Erkenntnis des
Verwaltungsgerichtshofes (vom 10.10.2001) zugestellt, betreffend
einen Teilbereich des Projektes "Lainzer Tunnel", nämlich den Bereich
"Verknüpfung Westbahn".

Mit diesem Erkenntnis wird der eisenbahnrechtliche Baubescheid für
diesen oben angesprochenen Teilbereich aufgehoben, wegen
"Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften".

Der Verwaltungsgerichtshof verweist hiebei auf das Erkenntnis vom
6.9.2001 (Anm.:das war die Aufhebung des Bescheides für den
Teilbereich der Güterschleife), in dem er folgendes betont hatte:

"Der belangten Behörde und der mitbeteiligten Partei ist
beizupflichten, dass es gemeinschaftsrechtlich genügt, wenn die
Umweltverträglichkeitsprüfung des Projektes einer allen
Anforderungen der Richtlinie entsprechenden "de-facto-Prüfung"
unterzogen wurde."

Aber er betont auch weiters, daß die Prüfung der Durchführung
dieser "de-facto-Prüfung" für den Verwaltungsgerichtshof nicht
möglich sei, weil die entsprechenden Feststellungen darüber im
diesem EB-Bescheid nicht enthalten sind.

Die Aufhebung dieses EB-Bescheides bezieht sich auf einen im Bau
befindlichen Teilbereich.

Die HL-AG ist nunmehr verpflichtet, jene Maßnahmen festzustellen,
die zur Abwendung von Gefahren bei einer zumindest mehrmonatigen
Einstellung der Bautätigkeiten in diesem Bereich notwendig sind.

Etwaige Auswirkungen auf den Bauzeitplan insgesamt können derzeit
noch nicht genannt werden.

Rückfragehinweis: HL-AG, Pressestelle
Tel.: 01/81 72 186/235

OTS-ORIGINALTEXT UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS | NEF/OTS

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