• 08.11.2001, 14:33:09
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JUSTIZAUSSCHUSS BEFASST SICH MIT ZUKUNFT DES VKI E-Commerce-Gesetz passiert Ausschuss=

Wien (PK) - In Ergänzung der Tagessordnung, die Debatten über das E-
Commerce-Gesetz und über die Änderung des Mietrechts vorsah, befasste
sich der Justizausschuss unter der Vorsitzführung von Obfrau Maria
Theresia Fekter zunächst im Rahmen einer Aktuellen Aussprache mit der
Zukunft des Vereins für Konsumenteninformation (VKI). Die
Abgeordneten Gabriela Moser (G) und Johann Maier (S) zeigten sich
interessiert an der zukünftigen Organisationsform des VKI, an der
Rolle der Sozialpartner und der Konsumentenschutzsektion des
Justizressorts.

In seiner Antwort skizzierte Justizminister Dieter Böhmdorfer den
gegenwärtigen Ausgangspunkt: Von vier Hauptmitgliedern des VKI, den
Sozialpartnern, würden 23 Mio. S zum Budget des VKI beigetragen,
weitere 23 Mio. S kämen aus dem Budget seines Ressorts. Er sei daher
bestrebt, in der Einrichtung eine gleichwertige Rolle zu spielen. Er
wolle nicht die Sozialpartner aus dem VKI hinaus-, sondern das
Justizministerium stärker hineindrängen, formulierte Böhmdorfer.

E-COMMERCE-GESETZ FINDET ZUSTIMMUNG DER REGIERUNGSFRAKTIONEN

Der Ausschuss befasste sich sodann mit der Regierungsvorlage zum E-
Commerce-Gesetz (ECG) (I-817 d.B.). Die Regierungsfraktionen brachten
einen umfangreichen Abänderungsantrag ein, der ergänzend
Strafbestimmungen - mit der Möglichkeit, durch tätige Reue eine
Strafsanktion zu vermeiden - vorsieht. Die Vorlage passierte den
Ausschuss in der Fassung des Abänderungsantrags mit den Stimmen der
Koalitionsfraktionen. Sowohl Grüne wie Sozialdemokraten ließen aber
durchblicken, dass eine Zustimmung im Plenum nicht ausgeschlossen
sei.

Mit dem ECG sowie den Novellierungen des Signaturgesetzes und der
Zivilprozessordnung wird die Richtlinie 2000/31/EG über den
elektronischen Geschäftsverkehr im nationalen Recht umgesetzt. Das
ECG regelt die Zulassung von Diensteanbietern im elektronischen
Geschäftsverkehr, deren Informationspflichten und
Verantwortlichkeiten, den Abschluss von Verträgen, das
Herkunftslandprinzip und die transnationale Zusammenarbeit.

Für die Aufnahme und Tätigkeit einschlägiger Anbieter soll nach dem
ECG Zulassungsfreiheit gelten, allerdings ist ein umfassender Katalog
von Informationspflichten vorgeschrieben (z.B. geografische und
elektronische Adresse, allenfalls Firmenbuchnummer, Aufsichtsbehörde,
Kammer oder Berufsverband, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer). Die
kommerzielle Kommunikation eines Anbieters muss als solche ebenso
erkennbar sein wie die natürliche und juristische Person, die die
kommerzielle Kommunikation in Auftrag gegeben hat. Angebote zur
Absatzförderung, Preisausschreiben und Gewinnspiele müssen ebenfalls
als solche erkennbar sein. Im Falle von nicht angeforderter
elektronischer Kommunikation muss dieselbe für den Nutzer ebenfalls
erkennbar sein. Für den Abschluss von Verträgen ist ein umfassender
Katalog von Vorschriften vorgesehen. Bei bloßer Übermittlung ist ein
Anbieter nicht mit Verantwortung belastet, Gleiches gilt für
Suchmaschinen, Zwischenspeicherung, Speicherung fremder Inhalte und
Links.

Bei allen Rechtsvorschriften über die Aufnahme und die Ausübung der
Tätigkeiten von Online-Anbietern gilt das Herkunftslandprinzip, d.h.
dass sich die jeweiligen rechtlichen Anforderungen nach dem Recht
jenes Mitgliedsstaates richten, in dem sich der Anbieter
niedergelassen hat. Vorschriften enthält die Vorlage auch über
Dokumentation und Verbindung zu anderen EU-Staaten.

In der Debatte äußerten sich Abgeordnete der Opposition vor allem
skeptisch bezüglich der Überwachung durch die
Bezirkshauptmannschaften und kritisierten das Herkunftslandsprinzip.

So meinte Abgeordnete Terezija Stoisits (G), die Überantwortung der
Kontrolle an die COM Austria, wie sie der Ministerialentwurf
enthalten habe, sei schlüssiger gewesen. F-Mandatar Reinhard
Firlinger entgegnete, mit der Betrauung der BH habe man
Synergieeffekte erzielen und der Sparsamkeit dienen wollen. Im
übrigen sei zu erwarten, dass Anpassungen erforderlich sein würden.

Dieser Ansicht schloss sich S-Abgeordneter Johann Maier an, zumal es
auch Klärungsbedarf im Rahmen des EUGH gebe. Maier sprach sich daher
für eine wissenschaftliche Begleitforschung aus. Kritisch äußerte er
sich zum Herkunftslandprinzip, durch das den Interessen der
Wirtschaft, nicht aber der Konsumenten entsprochen werde. Während es
die Anbieter nur mit einem Recht zu tun hätten, hätten es die
Konsumenten und die Konsumentenschutzverbände in Europa mit 15
unterschiedlichen Regelungen zu tun. S-Abgeordneter Johannes Jarolim
äußerte Zweifel daran, dass bei den BH die erforderliche Sachkenntnis
für die Kontrolle der Einhaltung des Gesetzes durch die Anbieter
gegeben sei. Gerade bei der Einführung eines neuen Gesetzes brauche
es hohe Kompetenz und ein einheitliches Prüfungssystem. Der Vorlage
in der Fassung des Ministerialentwurfs würde seine Fraktion
zustimmen, sagte Jarolim.

V-Abgeordneter Josef Trinkl rühmte die vorbildliche Umsetzung der EG-
Richtlinie durch ein eigenes Gesetz. In Richtung
Oppositionsfraktionen meinte er, nicht zuletzt die Mitanbieter würden
ein Auge darauf haben, dass die gesetzlichen Vorgaben erfüllt würden.
Zudem hätten die BH nur jene Anbieter zu kontrollieren, die sich in
Bereich ihrer BH niedergelassen hätten. Auch seine Fraktionskollegin
Karin Hakl zeigte sich froh über das Gesetz. Im Gewerberecht müssten
die BH bedeutend komplexere Materien vollziehen. Abgeordnete Edith
Haller (F) liest aus der Vorlage eine gute Ausgewogenheit zwischen
den Interessen der Anbieter und denen der Konsumenten heraus. Sie
sprach sich ebenfalls für eine wissenschaftliche Begleitforschung
aus.

Gabriela Moser (G) meinte, das Gesetz sei ein Anlauf zur Bewältigung
der vielen Probleme im E-Commerce, doch sei dieser zu kurz
ausgefallen. Auch sie hält das Herkunftslandprinzip für
problematisch. Die Aufsicht durch die COM Austria statt der BH wäre
besser, weil es sich dabei um eine spezialisierte Behörde handle. Ob
die Grünen im Plenum der Vorlage zustimmen, hänge vom Verlauf der
Diskussion ab.

Das Gesetz wirke auch gegen den Irrglauben, das Internet sei ein
rechtsfreier Raum, meinte Abgeordneter Michael Krüger (F). Er
verteidigte das Herkunftslandprinzip mit dem Hinweis, andernfalls
werde eine Orientierung an den strengsten Regelungen erzwungen, womit
der Zweck des Internets konterkariert würde. In ähnlichem Sinn
äußerte sich Abgeordneter Heribert Donnerbauer (V), der zugleich auf
die vorgesehenen Ausnahmen von diesem Prinzip hinwies.

Justizminister Dieter Böhmdorfer teilte mit, dass der Gesetzentwurf
von der Rechtswissenschaft sehr positiv beurteilt werde. Man werde
die Entwicklung sehr genau beobachten und dafür einen eher kurzen
Beobachtungszeitraum von einigen Monaten vorsehen.

Die Vorlage passierte den Ausschuss mit den Stimmen der
Koalitionsfraktionen. (Ende E-Commerce/Forts. Mietrecht)

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