• 05.11.2001, 11:47:59
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  • OTS0095 OTW0095

Fischer: Informationssicherheitsgesetz darf nicht Parlamente behindern

Wien (SK) Im Hinblick auf die bevorstehenden Beratungen über
das Informationssicherheitsgesetz im Parlament betonte
Nationalratspräsident Heinz Fischer, dass sichergestellt werden
müsse, dass die parlamentarische Arbeit nicht behindert wird.
Formulierungen und Tatbestände in diesem Gesetz müssten klar und
missbrauchssicher gestaltet werden. Das Verfahren zur Unterrichtung
der Parlamente darf nicht verschlechtert werden, sagte Fischer am
Montag in einer Pressekonferenz. Er verwies darauf, dass der
EU-Beschluss selbst diesen Punkt betone. ****

In der Regierungsvorlage, die jetzt in Verhandlung stehe,
seien tatsächlich Freiheitsstrafen von bis zu sechs und, in
besonderen Fällen, bis zu zwölf Monaten vorgesehen, informierte
Fischer. Diese Strafbestimmungen könnten unter dem Aspekt der
Einschränkung der Möglichkeiten kritischer Berichterstattung
diskutiert werden.

So weit sei man allerdings noch nicht, die Diskussion über die
endgültige Formulierung müsse erst geführt werden, erklärte Fischer.
Er merkte aber an, dass die Vorgehensweise der Regierung das
Parlament unter Zeitdruck setze. Der Beschluss des EU-Rats sei
immerhin schon im März erfolgt, aber erst im September habe der
Ministerrat die Vorlage beschlossen. Aus der Begutachtung weiß man,
dass noch sehr viele komplexe Fragen offen sind, so Fischer
abschließend. (Schluss) wf

Rückfragehinweis: Pressedienst der SPÖ

Tel.: (01) 53427-275
http://www.spoe.at

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