- 23.10.2001, 10:29:48
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1,857.638 Schilling (134.999,82 €) für fünf Kreditnehmer!=
Wien (AKNÖ).- Im heurigen Sommer haben die Konsumentenschützer 3
Fälle an Kreditzinsenschäden ermittelt, die alles bisher Dagewesene
gesprengt haben.
Eine Familie hatte bei einer Niederösterreichischen Regionalbank
einen Personalkredit in der Höhe von 735.000 Schilling (53.414,53 €)
aufgenommen. Die planmäßige Laufzeit betrug 20 Jahre bei einer
monatlichen Rate von 6.400 Schilling (465,11 €). Die
Konsumentenschützer haben einen Zinsenschaden von 337.812 Schilling
(24.549, 76 €) ermittelt. Die Summe wurde den Kreditnehmern Anfang
Oktober auf den Schilling genau von der Bank zurückbezahlt. Andere
Kreditnehmer hatten bei einer Wiener Großbank einen Kredit in der
Höhe von 850.000 Schilling (61.771,91 €) aufgenommen. Die planmäßige
Laufzeit betrug 20 Jahre bei einer monatlichen Rate von 7.880
Schilling (572,66 €). Hier haben die Kreditberechner einen Schaden
von 284.087 Schilling ( 20.645,41 €) festgestellt. Die Bank zahlte
den von den AKNÖ-Konsumentenschützern ermittelten Betrag am 3.
September 2001 zur Gänze zurück.
Wieder eine andere Familie hatte bei einer Wiener Großbank einen
Kredit in der Höhe von 750.000 Schilling (54504,63 €) aufgenommen.
Die planmäßige Laufzeit betrug 15 Jahre bei einer monatlichen Rate
von 7.700 Schilling (559,58 €). Am 28. Juni dieses Jahres wurde die
Familie von der Bank über die Rückzahlung verständigt. Der von den
AKNÖ-Experten berechnete Zinsenschaden von 213.408 Schilling
(15.508,98 €) wurde von der Bank zur Gänze refundiert.
Utl.: Weitere Extremfälle im Herbst
Kaum sind diese unglaublichen Summen erstritten worden, haben die
AKNÖ-Konsumentenschützer noch weitere Extremfälle aufgedeckt:
Extremfall 1: Im Mai 1991 nahm ein Ehepaar einen Kredit in der Höhe
von 3,000.000 Schilling (218.018,50 €) mit einer planmäßigen
Rückzahlungszeit von 20 Jahren auf. Die Bank forderte nicht nur vier
Bürgen(!) als zusätzliche Sicherheit, sondern auch:
· Abtretung von Lohn- und Gehaltsansprüchen durch alle sechs
Schuldner
· Ablebens-Risikoversicherung für beide Kreditnehmer über jeweils
200.000 Schilling (14.534,57 €)
· gleichgehaltene Versicherungen für alle Bürgen über je 300.000
Schilling (21.801,85 €)
· Eintragung eines Pfandrechtes bei der finanzierten Liegenschaft in
Höhe von 3,9 Millionen Schilling (283.424,05 €) im ersten Rang.
Nach einer bisherigen Laufzeit von knapp zehn Jahren ermittelten die
AKNÖ-Experten einen Zinsenschaden in Höhe von 512.211 Schilling
(37.223,83 €).
Extremfall 2: Ein Ehepaar nahm im September 83 einen Kredit in der
Höhe von 1,400.000 Schilling (101.741,97 €) mit einer planmäßigen
Rückzahlungszeit von 20 Jahren auf. Verwendungszweck:
Personalkredit/Finanzierung einer Eigentumswohnung. Die
Kreditaufnahme erfolgte durch das Ehepaar und 2 Bürgen! Das Ehepaar
zahlte den Kredit im Jahr 2000 vorzeitig aus. Die AKNÖ-
Kreditberechner ermittelten einen Zinsenschaden in der Höhe von
510.120 Schilling (37.071,83 €).
Die Flut an Anfragen zeigt, dass es sich bei unkorrekten
Kreditberechnungen keinesfalls um "bedauerliche Einzelfälle", wie
zunächst von Seiten der Kreditinstitute gern argumentiert wurde,
handelt. Die AKNÖ - Konsumentenschützer betonen, dass es sich bei
diesen Summen um absolute Rekordwerte handelt. Die durchschnittliche
Schadenssumme beträgt 36.500 Schilling.
Utl.: Kuriose Bearbeitungsgebühr
Im Zuge ihrer Kreditberechnungen sind die AKNÖ-Experten auf so
manche Kuriositäten gestoßen. So wird die einmal fällige
Bearbeitungsgebühr immer pauschal an die vergebene Kreditsumme
gehängt. Bei einem Hypothekarkredit über 500.000 Schilling
(36.336,42 €) fällt eine Bearbeitungsgebühr von zwischen 10.000
(726,73 €) bis 15.000 Schilling (1.090,09 €) an. Bei einem
Hypothekarkredit über z.B. 3 Millionen Schilling (218.018,50 €)
beträgt die Bearbeitungsgebühr um die 60.000 bis 90.000 Schilling
(4.360,37 €). Ernst Hafrank, AKNÖ-Konsumentenschützer schüttelt ob
der unterschiedlichen Gebühren den Kopf: "Für die Banken bedeutet
das die selbe Arbeit. Eine höhere Kreditsumme bedeutet nicht einen
Mehraufwand an Arbeit. Eine höhere Bearbeitungsgebühr ist deshalb
durch nichts zu begründen." Hafrank fordert alle Zuständigen in den
Banken auf, eine produkt- und laufzeitabhängige Bearbeitungsgebühr
einzuführen. Abschließend betont Josef Staudinger, Präsident in der
NÖ Arbeiterkammer, dass es sich bei der Kreditzinsproblematik
keinesfalls um die Schuld der Bankangestellten handelt, sondern das
Problem in der Chefetage liegt: "Eines möchte ich jedoch
klarstellen: Es handelt sich hier ganz offensichtlich um gängige
Praxis der Kreditinstitute und nicht um die Schlamperei einzelner
Bankmitarbeiter. Das Problem liegt in den Vertragsbedingungen und
nicht am Beratungsschalter!
Ratsuchende Kreditnehmer wenden sich an die Servicehotline der AKNÖ-
Konsumentenberatung, 0800/232323-1108
Rückfragehinweis: AKNÖ Öffentlichkeitsarbeit
Tel.: (01) 58883-1248 OTS
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