- 22.10.2001, 13:59:10
- /
- OTS0145 OTW0145
Volksanwältin Bauer: Resümee über Ihre Enquete "Recht auf Licht"=
Wien (OTS) - Am 22. Oktober 2001 fand bei der Volksanwaltschaft
eine Enquete zum Thema "Recht auf Licht" statt. Es referierten der
Bundesminister für Justiz, Dr. Dieter Böhmdorfer, Univ.Prof. Dr.
Bernd Schilcher vom Institut für Zivilrecht der Universität Graz und
Dir. Erwin Miggl, Vizepräsident des Österreichischen
Siedlerverbandes. An der Enquete nahmen unter anderem die Vorsitzende
des Justizausschusses, Abg. z. NR Dr. Maria Fekter, Abg. z. NR Mag
Heribert Donnerbauer und Abg. z. NR. Mag Dr. Josef Trinkl sowie die
Landesvolksanwälte von Tirol und Vorarlberg, Dr. Johannes Pezzei und
Dr. Felix Dünser, teil. Zahlreiche Organisationen, unter anderem der
Gemeindebund und die oberösterreichische Umweltanwaltschaft, waren
ebenfalls bei der Tagung vertreten.****
Volksanwältin Rosemarie Bauer begrüßte in ihrer
Eröffnungsansprache den Gesetzesentwurf des Bundesministeriums Justiz
und betonte, dass eine rasche Lösung zur Schaffung eines"Rechtes auf
Licht" gefunden werden muss.
Im Anschluss an die Statements der Experten fand eine sehr
engagierte Diskussion statt, die auch auf Details des
Gesetzesentwurfes einging. Weit gehende Einigkeit der
Diskussionsteilnehmer bestand darüber, dass in diesem Bereich des
Nachbarrechtes ein dringender Regelungsbedarf besteht.
Änderungsvorschläge hinsichtlich des vorliegenden Entwurfes
bezogen sich vor allem auf die Fragen, bei welchem Ausmaß der
Beeinträchtigung ein Unterlassungsanspruch bestehen soll, wie
umfassend das Selbsthilferecht sein soll und wer die Kosten trägt.
Einigkeit wurde dahingehend erzielt, dass die Schwelle hinaufgesetzt
werden sollte: Nicht schon bei "erheblichen", sondern erst bei
"wesentlichen" oder "unzumutbaren" Beeinträchtigungen soll dem
Nachbarn ein Untersagungsanspruch zustehen. Er soll außerdem erst
dann das Recht haben, für Pflanzenschnittmaßnahmen das nachbarliche
Grundstück zu betreten, wenn der Nachbar trotz Aufforderung nicht
innerhalb einer angemessenen Frist selbst für die Beseitigung der
störenden Pflanzenteile sorgt.
Hinsichtlich der Kostenfrage fand der Vorschlag einer
Kostenteilung zwischen den Nachbarn großen Anklang - auch, weil eine
solche Regelung dazu beitragen könnte, mutwillige Rechtsausübung
hintanzuhalten. Verfahrensrechtlich wurde vorgeschlagen, die Materie
in den Bereich des außerstreitigen Verfahrens zu verlagern. Das
Bundesministerium für Justiz sagte zu, die vorgebrachten Vorschläge
bei der Überarbeitung des Gesetzesentwurfes zu berücksichtigen.
Volksanwältin Rosemarie Bauer zog ein positives Resümee der
überaus fundiert geführten Diskussion. Abschließend betonte sie die
Notwendigkeit, jetzt so rasch wie möglich zu einer Umsetzung zu
kommen, um dieses seit vielen Jahren virulente nachbarrechtliche
Problem endlich einer Lösung zuzuführen.
Rückfragehinweis: Volksanwaltschaft
Volksanwältin Rosemarie Bauer
Singerstraße 17
1015 Wien
Tel.: (01) 515 05/131
OTS-ORIGINALTEXT UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS | VOA/VOA






