• 12.10.2001, 15:26:52
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FMK-Barmüller: Information von AnrainerInnen ist bereits verbindlich geregelt

Auch neueste Forschungsbewertung sieht "kein zusätzliches Risiko" im Mobilfunk

Wien (OTS) - "Die Mobilfunkbetreiber haben sich vertraglich
verpflichtet, AnrainerInnen rechtzeitig und umfassend über
bevorstehende bauliche Maßnahmen zu informieren. Dies geschah auch
auf ausdrücklichen Wunsch der Länder, die aus kompetenzrechtlichen
Gründen gesundheitliche Bedenken von AnrainerInnen nicht regeln
können. Insbesondere die Bauordnungen sind dafür ungeeignet. Umso
verwunderlicher ist es, dass einzelne Länder genau dies nun dennoch
versuchen", reagierte heute Thomas Barmüller, Geschäftsführer des
Forum Mobilkommunikation (FMK), auf das Pressegespräch der
burgenländischen Freiheitlichen und der Plattform
Mobilfunk-Initiativen.

Die Vereinbarung mit dem Österreichischen Gemeindebund zeige, wie
wichtig von allen Seiten die Information der Öffentlichkeit genommen
wird. Gleichzeitig sei es offensichtlich, dass bei vielen konkreten
Projekten vor Ort politisches Kleingeld wichtiger ist als die
objektive Information der Bevölkerung. "Die Mobilfunkbetreiber werden
immer aufgefordert zu informieren - was sie intensiv tun. Oftmals
schüren aber gerade jene PolitikerInnen, die objektive Information
einfordern, unter dem Vorwand, das Wohl der Bevölkerung zu schützen,
unbegründete Ängste von AnrainerInnen. Das ist eine echte Chuzpe", so
Barmüller.

Die existierenden Grenzwerte sind aus der Sicht des Obersten
Sanitätsrates akzeptabel, erklärte Barmüller. Darüber hinaus gebe es
- so der Oberste Sanitätsrat in seiner Resolution weiter - "keinen
wissenschaftlichen Hinweis auf biologische Schäden am Menschen und an
Tieren." Für Barmüller ist daher klar: "Es ist schlicht falsch, von
Gefährdungen für Menschen oder Tiere durch Mobilfunk zu sprechen."

Auch die aktuellste Forschungsbewertung der deutschen
Strahlenschutzkommission (SSK), die eine Bewertung neu publizierter
Forschungsergebnisse hinsichtlich Mobilfunk durchführte, sieht "kein
zusätzliches Risiko" durch Mobilfunk. Aufgabe der SSK ist es, das
deutsche Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und
Reaktorsicherheit (BMU) in allen Angelegenheiten des Schutzes vor
ionisierenden und nichtionisierenden Strahlen zu beraten. "In dieser
aktuellsten Bewertung der neueren wissenschaftlichen Literatur kommt
die Kommission zum Schluss, dass das EU-Schutzkonzept und seine
empfohlenen Vorsorgewerte geeignet sind, um vor den im Alltag
vorkommenden Expositionen zu schützen. An diese Vorsorgewerte halten
sich auch die österreichischen Mobilfunkbetreiber flächendeckend",
betonte Barmüller abschließend. (Ende)

Rückfragehinweis: Mag. Thomas Barmüller
FMK
Telefonisch am Wiener Festnetz und
bei allen Betreibern unter 588 39 38
Fax: (01) 586 69 71
E-Mail: barmueller@fmk.at
Mariahilfer Straße 37-39, 1060 Wien

Zitierte Materialien sind von der Homepage des FMK herunter zu
laden: www.fmk.at unter "Medieninformationen"/"Dokumente"

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