• 08.10.2001, 09:46:15
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  • OTS0042 OTW0042

Wiener Anzeigenabgabegesetz rückwirkend aufgehoben=

Entsprechende Abgaben seit Juni 2000 nicht mehr eingehoben - Werbeabgabe auf Bundesebene - lange Vorlaufzeit unvermeidbar

Wien, (OTS) Mit dem soeben im Landesgesetzblatt LGBl 74/2001
erschienenen "Gesetz, mit dem das Wiener Anzeigenabgabegesetz 1983,
das Wiener Ankündigungsabgabegesetz 1983 und das Wiener
Rundfunk-Ankündigungsabgabegesetz aufgehoben werden" werden die drei
genannten Gesetze rückwirkend mit 1. Juni 2000 aufgehoben. Zu diesem
Zeitpunkt trat die Bundes-Werbeabgabe (5 %) in Kraft, die anstelle
dieser Landesabgaben (10 %) zu entrichten ist. Das Land Wien kassiert
selbstverständlich seit dem Juni 2000 keine Abgaben nach den drei
genannten Gesetzen mehr; offene Abgaben-Forderungen aus der Zeit
davor werden aber noch verlangt. Dazu sind auch Verfahren vor dem
Höchstgericht anhängig.

Rechtlich zuständig ist die MA 4 - Allgemeine Finanz- und
Wirtschaftsangelegenheiten; Abgaben, E-mail: [email protected].

Die lange Zeit zwischen dem Inkrafttreten der Bundeswerbeabgabe
und dem Wiener Gesetz, mit dem die früheren legistischen Bestimmungen
aufgehoben werden, ist u.a. durch entsprechende gesetzliche
Vorlaufzeiten bedingt. (Schluss) hrs

Rückfragehinweis: PID-Rathauskorrespondenz:

www.wien.at/vtx/vtx-rk-xlink/
Helga Ruzicka-Stanzel
Tel.: 4000/81 856
e-mail: [email protected]

OTS-ORIGINALTEXT UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS | NRK/NRK

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