• 04.10.2001, 14:58:44
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  • OTS0230 OTW0230

Mag. Ewald Stadler: Volksanwaltschaft im Kampf für mehr Bürgerfreundlichkeit erfolgreich

Gendarmerie stellt Kopien von Niederschriften zur Verfügung

Wien (OTS) - Eine mit 1. Jänner 1999 in Kraft getretene Änderung
des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes bestimmt, dass
Personen, mit denen eine Behörde eine Niederschrift aufnimmt, über
Verlangen eine Ausfertigung erhalten. Mehrere bei der
Volksanwaltschaft eingehende Beschwerden bezogen sich darauf, dass
diese Bestimmung von der Gendarmerie nicht angewendet werde.
Wenngleich sich diese Gesetzesbestimmung nicht unmittelbar auf die
Tätigkeit der Gendarmerie bezieht, konnte der Bundesminister für
Inneres doch in aufwändiger Korrespondenz von der grundsätzlichen
Zulässigkeit und Bürgerfreundlichkeit dieser Maßnahme überzeugt
werden und hat schließlich die Gendarmerie angewiesen, in sinngemäßer
Anwendung dieser Bestimmung vorzugehen.****

Hintergrund dieser, auf den ersten Blick rechtlich einfachen
Angelegenheit ist, dass die Organe der Gendarmerie für verschiedene
Verwaltungsbehörden tätig werden, jedoch selbst keine
Verwaltungsbehörden sind. Aus diesem Grunde ist die unmittelbare
Anwendbarkeit von Bestimmungen des Allgemeinen
Verwaltungsverfahrensgesetzes nicht gegeben.

Zumal bei der Gendarmerie durchwegs die technischen Möglichkeiten
(für Ausdrucke aus einer Textverarbeitung oder zur Herstellung von
Kopien) gegeben sind und rechtliche Bedenken, etwa des Datenschutzes
oder der Verschwiegenheitspflicht, gegenüber der einvernommenen
Person nicht entgegenstehen, freut sich Volksanwalt Mag. Ewald
Stadler, dass nach langen Bemühungen der Bundesminister für Inneres
doch überzeugt werden konnte, dass dem einer Amtshandlung
unterzogenen Bürger eine Kopie bzw. ein Textausdruck seines
Einvernahmeprotokolls künftig als verpflichtende Serviceleistung,
worauf der Bürger nunmehr einen Rechtsanspruch erhalten hat,
ausgehändigt werden muss.

Rückfragehinweis: Volksanwaltschaft

Volksanwalt Mag. Ewald Stadler
Singerstraße 17
1015 Wien
Tel.: (01) 515 05/121

OTS-ORIGINALTEXT UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS | VOA/VOA

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