• 19.09.2001, 14:03:58
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RH-Ausschuß: Müller: Mangelnde Sorgfalt des Bankenprüfers im Falle der Rieger Bank AG

Freiheitlicher Bankensprecher kritisiert gravierende Fehler der

Bankenaufsicht

Wien,2001-09-19 (fpd) - Der freiheitliche Abg. Hans Müller
kritisierte in der heutigen Rechnungshof-Ausschußsitzung
(Sonderbericht Bankenaufsicht) die mangelnde Sorgfalt des
Bankenprüfers im Falle der Rieger Bank AG. Diese stelle, so Müller,
eine entscheidende Schwachstelle im gesamten Kontrollsystem der
Bankenaufsicht dar. ****

"Die chronologische Entwicklung der Rieger Bank ist ein Mix aus
Romanen von Edgar Wallace und Jules Verne", so Müller. "Walles
deshalb, weil die Auflistung der Verfehlungen durch den Rechnungshof
einen Kriminalroman gleicht, der gleichzeitig den Visionen von Jules
Verne nahe kommt", ergänzte Müller, der selbst 35 Jahre lang als
Geschäftsführer einer Bank fungierte.

Bereits bei der Ausstellung der Konzession unterlief dem
Bundesministerium für Finanzen ein gravierender Fehler, indem der
Konzessionsbescheid auf "Betrieb von Devisen- und
Wechselstubengeschäft" lautete, obwohl die Rieger Bank nur um die
Wechselstubenermächtigung angesucht hatte. Erst fünf Jahre später
ersuchte die Rieger Bank um eine Konzessionserweiterung an, die aber
vom BMF abgelehnt wurde.

In den weiteren Jahren wurde seitens der Rieger Bank sowohl der
Verfassungsgerichtshof als auch der Verwaltungsgerichtshof angerufen.
Obwohl eine negative Stellungnahme der Bundeskammer der gewerblichen
Wirtschaft vorlag, wurde der Rieger Bank GesmbH im Jahre 1991 die
Konzessionserweiterung seitens des BMF genehmigt. Einen Monat später
erfolgte die Umwandlung der GesmbH und eine AG.

In den Jahren 1991 bis 1996 kam es abermals zu Klagen zwischen der
Rieger Bank AG und der OeNB. Trotz dieses Spannungsverhältnisses
begab im März 1997 die Rieger Bank ihre erste Anleihe. Da diese nur
für Großanleger gedacht war (eine Mio. Schilling Mindesteinlage)
bedurfte es damals keine Auflage eines Wertpapierprospekts.

Im Jänner 1998 gab es abermals eine Anzeige des BMF wegen unerlaubten
Betriebes von Bankgeschäften. Im März 1998 erstellte die
Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft Holztrattner und
Reisinger ein Gutachten bezüglich der Liquiditätswerte der Rieger
Bank AG. Aufgrund dieser wurde im April eine zweite Rieger
Bank-Anleihe aufgelegt. Diese zielte im Gegensatz zur ersten auch auf
Kleinanleger ab, die in weiterer Folge als Geschädigte dastanden.

Für den freiheitlichen Bankensprecher Müller ist es unerklärlich, daß
ein Wirtschaftsprüfer auch in den Jahren 1996 bis 1997 als
Bankenprüfer eingesetzt wurde. "Bei dieser Konstellation drängt sich
geradezu der Vergleich zu einem Polizisten auf, der mit einem
Einbrecher gemeinsame Sachen macht", so Müller. "Bezeichnenderweise
sollte auch festgestellt werden, daß in den Jahren 1982 bis 1997 der
Industrielle Hannes Androsch Vorsitzender dieses Aufsichtsrates der
Rieger Bank war", schloß Müller.

Rückfragehinweis: Freiheitlicher Pressedienst (FPD)

01 40110 5833

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