- 07.09.2001, 10:14:55
- /
- OTS0063 OTW0063
Bedenken der Umweltpolitik gegen Zukurzgreifen der Verwaltungsreform
Wirtschaft spricht sich für volle inhaltliche Entscheidungsbefugnis des Unabhängigen Verwaltungssenates aus
Wien (PWK625) - Mit den Auswirkungen der Verwaltungsreform auf die
Wirtschaft, insbesondere auf den Bereich des Anlagenrechtes,
befasste sich der Leiter der Umweltpolitischen Abteilung in der WKÖ,
Doz. Stephan Schwarzer, Donnerstag Nachmittag im Rahmen der 6.
Österreichischen Umweltrechtstage in Linz. Generalthema der
zweitägigen Veranstaltung ist "Verwaltungsreform und Umweltschutz".
Eines der zentralen Elemente des vorliegenden Begutachtungsentwurfes
für ein Verwaltungsreformgesetz ist das neue Konzept der
Anlagenbehörden. In erster Instanz soll diese Funktion der
Bezirksverwaltungsbehörde zukommen, in zweiter Instanz - und dies ist
die eigentliche Neuerung - dem Unabhängigen Verwaltungssenat (UVS),
führte Schwarzer aus.
Während die Etablierung der Bezirksverwaltungsbehörde als erste
Anlaufstelle in allen Betriebsanlagenangelegenheiten weitgehend
anerkannt ist, bestehe hinsichtlich der Einrichtung des UVS als
Rechtsmittelinstanz durchaus Diskussionsbedarf. Wie Schwarzer u.a.
ausführte, stelle sich die Frage, mit welchen
Entscheidungsbefugnissen der UVS als Berufungsinstanz ausgestattet
wird. Von den im Begutachtungsentwurf angebotenen Varianten sei für
die Wirtschaft allerdings ausschließlich jene Variante tragfähig,
wonach der UVS grundsätzlich eine Entscheidung in der Sache selbst
treffen kann. Andere Varianten seien, wie Schwarzer hervorhebt,
aufgrund der gravierenden Verfahrensverzögerungen und der unmittelbar
eintretenden "Illegalisierung" des Anlagenbetriebes in
Berufungsfällen für die Wirtschaft nicht akzeptabel.
Ist man nicht bereit, dem UVS die volle inhaltliche
Entscheidungsbefugnis zu übertragen, so führe kein Weg daran vorbei,
die Rechtsmittelinstanz beim Landeshauptmann (und nicht beim UVS)
anzusiedeln. "Halbe Lösungen" - wie im Entwurf vorgeschlagen - gingen
auf Kosten aller Verfahrensparteien und seien daher in einem
Verwaltungsreformkonzept fehl am Platz.
Abgelehnt werde der im Entwurf enthaltene Passus, wonach für die
Genehmigung von Abfallbehandlungsanlagen in erster Instanz
grundsätzlich der Landeshauptmann zuständig sein soll. Denn damit
werde das one-stop-shop-Prinzip für alle gewerblichen und
industriellen Anlagen, in denen Abfälle behandelt werden, außer Kraft
gesetzt, kritisiert Schwarzer. (hp)
Rückfragehinweis: Wirtschaftskammer Österreich
Presseabteilung
Tel.: (01) 50105-4462
Fax: (01) 50105-263
e-mail: [email protected]
http://www.wko.at/Presse
OTS-ORIGINALTEXT UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS | PWK/PWK






