- 03.09.2001, 13:03:43
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Bures erneuert SPÖ-Forderung nach Offenlegung der Einkommen im öffentlichen Bereich
Gehaltspyramide für öffentlichen Bereich - Hauptverband: "Regierung hält sich nicht an Verfassung"
Wien (SK) SPÖ-Bundesgeschäftsführerin Doris Bures bekräftigt
den Vorschlag der SPÖ für Transparenz und Nachvollziehbarkeit von
Einkommen in allen Bereichen, die von öffentlichem Interesse sind.
Wie für Politikergehälter sollten Regelungen gelten, die sowohl die
Höhe der Einkommen normiert als auch die notwendige Transparenz
sicherstellt, betonte Bures in einer Pressekonferenz am Montag. Sie
schlug vor, dass - ebenfalls wie bei den Politikerbezügen - der
Rechnungshof eine Gehaltspyramide ausarbeitet. ****
Grundsätzlich sollten die Einkommen von allen Mitgliedern von
Leitungsorganen und freigestellten Belegschaftsvertretern in allen
Einrichtungen offengelegt werden, die der Kontrolle des Rechnungshofs
unterliegen oder bei denen die Öffentlichkeit ein berechtigtes
Interesse an der Offenlegung hat.
"Der Fall Dr. Günther Stummvoll wäre so zu verhindern
gewesen", betonte Bures. Sie verwies darauf, dass Stummvoll laut
Medienberichten eine Pension für seine Tätigkeit als Generalsekretär
der Wirtschaftskammer bekomme, die allerdings von einer Pensionskassa
ausgezahlt werde - während Stummvolls Bezug als
Nationalratsabgeordneter und seine Politikerpension (für seine
Tätigkeit als Staatssekretär) nach dem Politikerbezügegesetz
gedeckelt seien. Bures: "Der Verdacht der Umgehung der
Politikerbezügebegrenzung" liege vor, so Bures.
Konkret schlägt die SPÖ vor, dass folgende Einrichtungen von
der Verpflichtung zur Offenlegunge erfasst sein sollen: alle
Gebietskörperschaften, Kammern, Sozialversicherungsträger,
Organisationen der Sozialpartnerschaft, sonstige freiwillige
berufliche Interessenvertretungen (z. B. Industriellenvereinigung),
sonstige Einrichtungen mit Kollektivvertragsfähigkeit (z. B.
Raiffeisenverbund), Unternehmen, die der Rechnungshofkontrolle
unterliegen, sonstige Einrichtungen, die der Rechnungshofkontrolle
unterliegen (z. B. ORF, Stiftungen, Fonds)
Die Offenlegung soll für Mitglieder des Leitungsorgans
(Präsidium, Vorstand, Geschäftsführung usw.) gelten, ferner für
freigestellte Belegschaftsvertreter, Politiker und für die Büros von
Ministern.
Der Rechnungshof solle definieren, welche Funktion welche
Bezüge begründet, erklärte Bures. Wie bei den Politikerbezügen könne
so eine Gehaltspyramide für den gesamten öffentlichen Bereich
erstellt werden.
Ferner erklärte Bures zur angekündigten Verfassungsklage
gegen das "Hauptverbandsgesetz" (die jüngste Novelle des ASVG): "Die
Regierung hält sich nicht an die Verfassung", in mehreren Fällen
hätten die Regierungsparteien vor dem Beschluss eines Gesetzes
gewusst, dass es einer Prüfung durch den VfGH nicht standhalten
würde, und es trotzdem beschlossen.
Wenn nun der Vorsitzende der Eisenbahnergewerkschaft Wilhelm
Haberzettl wegen der neuen Ausschließungsgründe abgelehnt werde,
werde eben der VfGH feststellen müssen, ob diese Regelung
verfassungskonform sei, erklärte Bures. Allgemein stellte sie bei den
Regierungsparteien die Tendenz fest, bestimmte Gruppen oder bestimmte
Personen von öffentlichen Funktionen oder demokratischer
Willensbildung auszuschließen. (Schluss) wf
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