• 24.08.2001, 11:48:55
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  • OTS0073 OTW0073

Chancen für arbeitslose KindergärtnerInnen

Neue Aktion zur Zahngesundheitserziehung

St.Pölten (NLK) - "Beginnend mit dem Schuljahr 2001/2002 werden
elf arbeitslose KindergärtnerInnen flächendeckend in Niederösterreich
als ZahngesundheitserzieherInnen allen Kindern vom 4. bis zum 10.
Lebensjahr zur Verfügung stehen", freut sich
Landeshauptmannstellvertreterin Liese Prokop über ein neues
Beschäftigungsprojekt in der Gesundheitsvorsorge. Ziel dieser neuen
Aktion ist die Erfüllung der WHO-Forderung, dass 80 Prozent der
sechsjährigen Kinder bis 2020 kariesfrei sein sollen. Weiters sei
auch der arbeitsmarktpolitische Aspekt für KindergärtnerInnen, die
wegen fehlender Berufspraxis beim Land Niederösterreich nicht
aufgenommen werden, wesentlich, erklärt Prokop. Die Gesamtkosten von
3,2 Millionen Schilling (232.553 Euro) pro Jahr werden vom Land
Niederösterreich, von der NÖ Gebietskrankenkasse und vom AMS
Niederösterreich übernommen.

Neben der Betreuung durch die KindergärtnerInnen werden auch
Zahnärzte wie bisher regelmäßig die Kinder untersuchen - diese
Begleitung in der Kariesprophylaxe ist bis zum Volksschulabschluss
der Kinder geplant. Weiters werden die Eltern im Rahmen von
Informationsabenden in die Gesundheitsvorsorge ihrer Kinder
eingebunden. Die KindergärtnerInnen können auf Grund ihrer
pädagogischen Fähigkeiten speziell auf die Situation der Kinder
eingehen, damit das Zähneputzen keine lästige Pflicht, sondern ein
Riesenspass wird.

Die elf KindergärtnerInnen (bevorzugt WiedereinsteigerInnen)
werden beim NÖ Landesverein Jugend & Arbeit beschäftigt, derzeit
werden noch arbeitslose KindergärtnerInnen für das Waldviertel und
den Bezirk Gänserndorf gesucht. Auch für das Projekt "Flying Nannies"
haben sich noch nicht genügend arbeitslose KindergärtnerInnen
gemeldet.

Informationen: Mag. Hinterholzer: 02742/9005-16497.

Rückfragehinweis: Niederösterreichische Landesregierung

Büro LHStv. Prokop
Tel.: 02742/9005-12201

OTS-ORIGINALTEXT UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS | NLK/NLK

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