• 14.08.2001, 11:35:38
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  • OTS0081 OTW0081

Hauptverband: Geburtshaus Nussdorf kann als Ambulatorium rechtlich nicht gleich behandelt werden wie ein Spital

Krankenanstaltenplan bescheinigt Wien Überangebot an Geburtshilfekapazitäten

Wien (OTS) - Mit Verwunderung registriert der Präsident des
Hauptverbandes der Sozialversicherungen, Hans Sallmutter, die
Ankündigung von Dr. Michael Adam, das von ihm geleitete Geburtshaus
in Wien-Nussdorf schließen zu müssen, weil die Sozialversicherungen
jegliche Kassenverträge verweigerten und das Haus somit
wirtschaftlich nicht mehr führbar wäre.

An der medizinischen Kompetenz des Teams in Nussdorf bestehe nicht
der geringste Zweifel, erklärt Sallmutter. Da das Haus aber als
Krankenanstalt in der Betriebsform eines selbständigen Ambulatoriums
geführt wird, gebe es auch keine gesetzliche Grundlage für einen
Geburtshilfe-Kassenvertrag, wie er mit bettenführenden Spitälern
abgeschlossen werden kann. Die fünf im Geburtshaus beschäftigten
Hebammen haben sehr wohl Verträge mit der Wiener Gebietskrankenkasse,
womit jede der jährlich dort durchgeführten rund 200 Geburten mit der
Kasse abgerechnet wird.

Außerdem verweist Sallmutter auf den neuesten, im Büro von
Gesundheitsstaatssekretär Reinhart Waneck erstellten
Krankenanstaltenplan, der der Bundeshauptstadt ein Überangebot an
(853 anstatt der 694 laut Plan notwendigen) Geburtshilfebetten
bescheinigt. Die Methoden der sanften Geburt sind weiters in mehreren
Krankenhäusern der Stadt Wien Standard.

Nicht nur angesichts dieser Fakten, sondern auch wegen des
Krankenkassen-Defizits, für dessen Stabilisierung noch nicht der
geringste Lösungsansatz existiert, ist für Sallmutter klar, dass
Sonderverträge, wie von Dr. Adam gefordert, nicht finanzierbar sind.

Rückfragehinweis:
Hauptverband der Sozialversicherungsträger
Pressestelle
Pashalina Kalaitzis
Tel. 711 32/1125
Fax: 711 32/3785
pashalina.kalaitzis@hvb.sozvers.at

OTS-ORIGINALTEXT UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS | NHS/OTS

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