Der Club kritisiert überzogene Sanktionen nach Verkehrsübertretung
Wien (ÖAMTC-Presse) - Nach einem Umkehrmanöver im Bereich der
Autobahnmautstelle bei Tarvis sah sich ein Österreicher mit rigorosen
Sanktionen konfrontiert. Dem Mann, der weder betrunken noch als
Geisterfahrer unterwegs war, wurde an Ort und Stelle nicht nur der
Führerschein abgenommen, es wurde auch gleich das Auto für drei
Monate beschlagnahmt. Dabei wurde nicht berücksichtigt, dass sich das
Fahrzeug gar nicht im Eigentum des Lenkers befand. Der Fahrer hatte
keine Chance sich in einem Verfahren zu rechtfertigen. Eine hohe
Geldstrafe steht noch aus. Der ÖAMTC kritisiert diese auf der
italienischen Gesetzeslage beruhende Vorgangsweise scharf und fordert
eine rasche Änderung von Gesetz und dem Vorgehen der Polizei.
"Es widerspricht international anerkannten Rechtsgrundsätzen und
Vereinbarungen, jemanden praktisch ohne faires Verfahren zu
verurteilen, sein oder sogar fremdes Eigentum zu beschlagnahmen,
sowie einen abgenommenen Führerschein dem Betroffenen beim Verlassen
des Landes nicht auszuhändigen bzw. sofort an die Ausstellungsbehörde
zurückzusenden. Dieser Eingriff in das Eigentumsrecht steht weder in
einem angemessenen Verhältnis zur Straftat noch dient er der
Verkehrssicherheit", kommentiert ÖAMTC-Jurist Fritz Tippel.
Uwe S. war sich des Verbots des Umkehrens bewusst. Seinen Angaben
nach wurde beim Umkehren niemand behindert und schon gar nicht
gefährdet. Um so überraschter war Uwe S. von der Vorgangsweise der
Polizisten, die das Umkehrmanöver beobachtet hatten. Durch die
Abnahme des Führerscheins war eine Weiterfahrt in Italien nicht
möglich. Das Auto wurde für die gesetzlich fix vorgegebene Dauer von
drei Monaten beschlagnahmt, obwohl das Auto gar nicht ihm gehörte.
Nach drei Monaten kann es gegen Bezahlung der Standgebühr abgeholt
werden. Uwe S. erwartet noch eine hohe Geldstrafe, auch ein
Führerschein-Entzugsverfahren in Österreich ist noch möglich.
Auf Grund des vorliegenden Falles rät der Club allen nach Italien
reisenden Autofahrern, die italienischen Vorschriften genau
einzuhalten. "Mit einer Bestrafung in Form eines dreimonatigen
Entzugs des Autos rechnet ja wohl niemand, obwohl dies der
Gesetzeslage in Italien entspricht. Dies ist ein Gesetz, das wegen
seiner Missachtung des Eigentumsrechts möglichst rasch der
Vergangenheit angehören sollte", sagt ÖAMTC-Jurist Fritz Tippel zum
dringenden Handlungsbedarf seitens des italienischen Gesetzgebers.
(Schluss)
ÖAMTC-Pressestelle/Sabine Fichtinger
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