- 01.08.2001, 12:48:43
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Zierler (2): Oppositionelle Frauenpolitik: "Halbe Wahrheit, ganzer Unsinn"=
Wien, 2001-08-01 (fpd) - "Halbe Wahrheit, ganzer Unsinn. Unter diesem
Motto lassen sich sämtliche Behauptungen der
Oppositionspolitikerinnen zur Freiheitlichen Frauenpolitik
zusammenfassen", so heute FPÖ-Generalsekretärin Theresia Zierler.****
Konkret verwies Zierler auf die ständig wiederkehrenden Behauptungen
bezüglich der Vergabe von Förderungen, des Objektivierungsgesetzes
und des Gleichbehandlungsgesetzes für die Privatwirtschaft. "Wir
haben mit rund 67 Millionen Schilling das höchste Frauenbudget das es
je gab. Abgesehen vom Wahljahr, in dem die ehemalige Frauenministerin
kurz vor der Wahl etliche Millionen Schilling aus dem
Konsumentenschutzrücklagen genommen hat, um z.B. "Vereine zu fördern
und nach der Wahl wieder zuzusperren"", erläuterte Zierler.
Erstmals seien in Zusammenarbeit mit Frauenvereine konkrete
Förderrichtlinien erstellt worden, wobei der Förderschwerpunkt auf
Organisationen und Vereinen liegt, die im Gewaltbereich arbeiten und
die direkt vor Ort Hilfestellung leisten. Unter anderem würden auch
der Dachverband der österreichischen Frauenhäuser und die
Help-Hotline erheblich aufgestockt.
Jüngster Streich der notorischen Verunsicherungspolitikerinnen von
SPÖ und Grünen sei die Behauptung, das Objektivierungsgesetz bedeute
einen Nachteil für Frauen. Anscheinend haben sie die letztgültige
Regierungsvorlage nicht gelesen, sonst wüßten sie, daß das
Objektivierungsgesetz eine zusätzliche Verbesserung für die Frauen
darstelle.
"Die Beschwerdemöglichkeiten wegen Diskriminierung nach dem
Gleichbehandlungsgesetz bleiben vom Objektivierungsgesetzt unberührt
und völlig unverändert aufrecht. Zusätzlich haben wir mit den
Bestimmungen des Objektivierungsgesetz die Möglichkeit geschaffen den
Kontrollsenat einzuschalten. Kommt der Kontrollsenat zum Schluß, daß
wirklich ein Fall von Diskriminierung vorliegt, hat die betroffene
Frau die Chance den beruflichen Aufstieg wirklich zu vollziehen. Nach
dem Gleichbehandlungsgesetz hatte sie bisher nur Anspruch auf
Entschädigungszahlung. Das ist eine deutliche Verbesserung", so
Zierler.
Ebenso falsch seien die immer wiederkehrenden Unterstellungen in
Bezug auf das Gleichbehandlungsgesetz für die Privatwirtschaft.
Tatsache ist, daß Bundesminister Haupt noch vor der tatsächlichen
Novellierung bereits einige wesentliche Verbesserungen vorweg
genommen hat. Erstmals wird die Vorsitzende der
Gleichbehandlungskommission dienstfrei gestellt, bekommt eine
Stellvertreterin und ist weisungsungebunden. Zu "Prammers Zeiten"
hatte sie ihre Aufgabe tunlichst in der Freizeit nachzukommen und
durfte natürlich auch nicht krank werden, mangels Stellvertreterin.
Frauen die sich beschweren wollten, mußten das tunlichst in Innsbruck
und in Wien tun. Jetzt gibt es 2 weitere
Gleichbehandlungsanwaltschaften in Graz und in Klagenfurt.
"Was die grundlegende Novellierung anbelangt, mußten die
entsprechenden Vorgaben der EU abgewartet werden. Das weiß auch die
Frauensprecherin der SPÖ. Aus parteipolitischen Überlegungen heraus
scheint sie das nur von Zeit zu Zeit vergessen. Ihr Hauptaugenmerk
liegt eben in verunsicherungstechnischen Überlegungen, die Interessen
der Frauen müssen dahinter zurückstehen", schloß Zierler. (Forts.)
Rückfragehinweis: Freiheitlicher Pressedienst (FPD)
01/40110/5491
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