- 01.08.2001, 10:33:50
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Graf zu Rückgabe oder Entschädigung für enteignete Immobilien in Rumänien=
Vertriebenensprecher der FPÖ informiert die Betroffenen
Wien, 2001-08-01 (fpd) - Der freiheitliche Vertriebenensprecher Abg.
Dr. Martin Graf äußerte heute anläßlich eines Briefes aus dem BMAA,
dessen Postlauf ein Monat gedauert hat, seine Besorgnis über mögliche
Informationsdefizite der Betroffenen Bevölkerung. "Wenn wichtige
Informationen schon bis ins Parlament rund ein Monat dauern, ist zu
befürchten, daß viele Betroffene, von den Restitutionen der
enteigneten Immobilien in Rumänien, noch gar nichts gehört haben", so
Graf.****
"Die Antragsfrist für die Rückgabe bzw. Entschädigung für Immobilien
in Rumänien, die zwischen dem 6. März 1945 und 1989 verstaatlicht
wurden, läuft bis 13. August 2001. Anträge müssen an die juristische
Person gestellt werden, die den Antragsgegenstand, dessen Restitution
begehrt wird besitzt", erklärte Graf.
"Ist diese juristische Person nicht bekannt, so hat der Antrag an das
örtlich zuständige Bürgermeisteramt zu erfolgen. Unterlagen, die das
Eigentumsrecht bzw. die Rechtsnachfolge des Antragstellers beweisen,
müssen spätestens bis einschließlich 13. August 2002 vorgelegt
werden. Anspruchsberechtigt sind sowohl Rumänen als auch Personen,
die die rumänische Staatsbürgerschaft nicht mehr besitzen. Dies gilt
jedoch nur für Gebäude, nicht aber für Grundstücke, deren Rückgabe
nach wie vor nur rumänischen Staatsangehörigen offen steht", betonte
Graf.
"Unabhängig davon besteht die Möglichkeit, Restitutionsansprüche auf
dem Rechtsweg geltend zu machen, unter der Voraussetzung, daß der
seinerzeitige Enteignungsvorgang nicht auf der Grundlage eines -
damals gültigen -Gesetzes erfolgte. Hierbei ist jedoch wiederum zu
berücksichtigen, daß Fremde keinen Grund und Boden in Rumänien
besitzen dürfen", sagte Graf.
Für Auskünfte stehen die Österreichische Botschaft in Bukarest (Tel.:
0040/1/2100939,
Fax; 0040/l/210 08 85), die auch versierte Rechtsanwälte empfehlen
kann. sowie die
Abt. IV.3 im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten (Tel.;
53 115-3888;
Fax: 53 666-3888) zur Verfügung.
Abschließend erklärte Graf, "daß es erfreulich wäre, wenn auch die
anderen Staaten den Unrechtsgehalt der damaligen Enteignungen
einsehen würden, und entsprechende Schritte unternehmen würden."
(Schluß)
Rückfragehinweis: Freiheitlicher Pressedienst (FPD)
01/40110/5491
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