- 31.07.2001, 12:20:05
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Leitl: Novelle zum Güterbeförderungsgesetz hervorragendes Beispiel für Entbürokratisierung
Werkverkehrs-LKW brauchen keine Werkverkehrskarte mehr, Klein-LKW bis 3.500 kg Gesamtgewicht sind nicht mehr konzessionspflichtig
Wien (PWK546) - "Die Novelle zum Güterbeförderungsgesetz, die
dieser Tage mit der Kundmachung im Bundesgesetzblatt in Kraft tritt,
ist ein besonders gutes Beispiel für eine gelungene
Entbürokratisierung," betont Christoph Leitl, Präsident der
Wirtschaftskammer Österreich. Nachdem sich die WKÖ jahrelang um diese
Novelle, die auch einige EU-Anpassungen enthält, bemüht hatte, gab
Verkehrsministerin Monika Forstinger rasch grünes Licht für die
Ausarbeitung des Entwurfes.
"Besonders wichtig ist für mehr als 200.000 LKW aus Industrie,
Gewerbe und Handel der Entfall der Werkverkehrskarte, die einen
unnotwendigen Bürokratismus dargestellt hat und deren Nichtmitführen
im LKW mit hohen Geldstrafen geahndet wurde. Ebenso wichtig ist, dass
für Transporte mit Klein-LKW, die mit einem B-Führerschein gelenkt
werden dürfen, keine Konzession mit dem umfangreichen
Behördenverfahren mehr notwendig ist, sondern dies ein freies Gewerbe
darstellt." Weiters wird die nicht mehr zeitgemäße Einschränkung des
Güternahverkehrs aufgegeben, es gibt nur mehr Konzessionen für den
innerstaatlichen bzw. für den grenzüberschreitenden Güterverkehr.
Damit entfällt auch das aufwendige Verfahren zur Festlegung der
Nahverkehrszone.
Der nur für österreichische Staatsbürger bisher geforderte Nachweis
einer mindestens vierjährigen fachlichen Tätigkeit für die
Konzessionserlangung, der eine Inländerdiskriminierung darstellte und
sachlich nicht gerechtfertigt war, wurde ebenfalls gestrichen. Die
umständliche Ausgabe und Kontrolle der bisher an den Frächter-LKW
anzubringenden Tafeln wird aufgegeben, die Transporteure führen nur
mehr eine beglaubigte Abschrift der Konzessionsurkunde mit. Auch die
bürokratischen Sonderbestimmungen hinsichtlich der Einstellung und
des Ruhens der Gewerbeausübung sind nunmehr entfallen.
"Ein besonderer Dank gilt auch dem Österreichischen Nationalrat,"
erklärt Leitl, "da dieser in zweiter Lesung noch zusätzliche
erhebliche Verwaltungsvereinfachungen beschlossen hat. So können die
nachzuweisenden LKW-Abstellplätze in Zukunft in einer beliebigen
Gemeinde in jenem politischen Bezirk, in dem der Frächter seinen
Standort hat, oder auch in einem angrenzenden Verwaltungsbezirk
nachgewiesen werden, was die ordnungsgemäße LKW-Abstellung wesentlich
erleichtert. Außerdem müssen die Frachtbriefe nicht mehr über den
Fachverband für das Güterbeförderungsgewerbe bezogen werden, was
einem Wunsch vieler Transporteure entspricht und eine elektronische
Verarbeitung erleichtert."
Besonders unbürokratisch sind auch die Übergangsregeln: bisherige
Konzessionen für den Güternahverkehr gelten nunmehr automatisch als
Konzessionen für den innerstaatlichen Güterverkehr. Und Anmeldungen
des freien Gewerbes der Güterbeförderung mit Kraftfahrzeugen bis 600
kg Nutzlast sind nunmehr automatisch Berechtigungen für das freie
Gewerbe der Güterbeförderung mit Klein-LKW bis 3.500 kg
Gesamtgewicht.
"Dem fairen Wettbewerb dient auch die Neuregelung, dass
Ökopunktesünder aus dem Ausland nunmehr genauso bestraft werden
können wie österreichische Transporteure, die ohne die erforderlichen
Ökopunkte unser Land transitieren. Damit wurde eine schwerwiegende
Ungerechtigkeit beseitigt," freut sich Präsident Leitl. (Ne)
Rückfragehinweis: Wirtschaftskammer Österreich
Abteilung für Verkehrspolitik
Dipl.Ing. Roderich Regler
Tel.: (01) 50105-4000
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