• 20.07.2001, 14:04:51
  • /
  • OTS0153 OTW0153

ORF-Kuratorium genehmigt Wahlordnung Publikumsrat

Wien, (OTS) - Das ORF-Kuratorium unter dem Vorsitz von Univ.-Prof.
DI DDr. Leopold März hat in seiner Sitzung am Freitag, dem 20. Juli
2001, im ORF-Zentrum Wien den Antrag von Generalintendant Gerhard
Weis zur Durchführung der Direktwahl von sechs Mitgliedern des
künftigen Publikumsrates und auch die Kosten dieser Publikumswahl mit
großer Mehrheit genehmigt.

Das neue ORF-Gesetz sieht in Paragraph 28 die Wahl von sechs
Mitgliedern des Publikumsrates durch die Rundfunkteilnehmer vor - und
zwar je eines Mitglieds für die Bereiche Bildung, Jugend, ältere
Menschen, Eltern bzw. Familien, Sport und Konsumenten. Der 35
Mitglieder umfassende Publikumsrat wird sechs Mitglieder des
Stiftungsrates bestellen: drei direkt gewählte Mitglieder sowie drei
Mitglieder aus den Bereichen der anerkannten Kirchen und
Religionsgesellschaften, der Hochschulen und der Kunst. Bisher hat
die Hörer- und Sehervertretung (37 Mitglieder) ebenfalls sechs
Mitglieder ins Kuratorium entsandt.

Eine Genehmigung der Wahlordnung durch das Kuratorium ist auch
deshalb notwendig, weil der ORF die Kosten für die Publikumswahl
tragen muss. Das Kuratorium stimmte bei der heutigen Sitzung auch der
Erhöhung des Finanzplans 2001 aus diesem Grund zu. Die vom Kuratorium
beschlossene Wahlordnung, die alle für die Wahl wesentlichen
gesetzlichen Bestimmungen zusammenfasst und die organisatorischen
Rahmenentscheidungen trifft, dient als Grundlage für die umfassende
Information des Publikums und als Richtschnur für die mit der Wahl
Beauftragten. Die Wahl der sechs Mitglieder des Publikumsrates wird
von 17. bis 23. September 2001 stattfinden, die Abstimmung erfolgt
per Telefax.

Der Vorsitzende des ORF-Kuratoriums, Univ.-Prof. DI DDr. Leopold
März: "Ich erachte es als positiv, dass durch die umfangreichen
Kommunikationsaktivitäten des ORF im Rahmen dieser Publikumswahl, die
Existenz und die Rolle des Publikumsrates den österreichischen
Gebührenzahlern näher gebracht wird. Das Kuratorium hat einhellig
festgestellt, dass dieser erstmalige Wahlvorgang vom ORF sehr
professionell geplant wurde und großes Vertrauen in eine optimale
Durchführung gelegt wird."

ORF-Generalintendant Gerhard Weis: "Der ORF fungiert bei der Wahl von
Mitgliedern des Publikumsrates erstmals als eine Art
Sonderwahlbehörde. Mit unserer Wahlordnung, allen weiteren
notwendigen Kommunikationsmaßnahmen und mit der umfassenden
Berichterstattung und Information in allen unseren Medien wollen wir
im Interesse des Publikums einen professionellen medialen Beitrag zum
reibungslosen Ablauf dieser Wahl leisten."

Ablauf der Publikumswahl zum Publikumsrat

Der Wahlmodus beginnt mit der Ausschreibung für die Wahl des
Publikumsrats durch den Bundeskanzler im "Amtsblatt zur Wiener
Zeitung", geplant ist der 3. August. In dieser Ausschreibung werden
repräsentative Institutionen zur Abgabe von Dreiervorschlägen
innerhalb einer gewissen Frist eingeladen. Nach Ende der Frist werden
die vorgeschlagenen und zur Wahl stehenden Personen aus den Bereichen
Bildung, Jugend, ältere Menschen, Eltern bzw. Familien, Sport und
Konsumenten (neben weiteren vorgeschlagenen Personen aus anderen
Bereichen) im "Amtsblatt zur Wiener Zeitung" durch den Bundeskanzler
veröffentlicht.

Die Wahl selbst - voraussichtlicher Termin: 17. bis 23. September -
erfolgt per Telefax, für die Rundfunkteilnehmer entstehen keine
Faxkosten. Wahlberechtigt sind alle natürlichen Personen, die am 1.
August 2001 als Rundfunkteilnehmer bei der Gebühren Info Service GmbH
(GIS) erfasst sind. Wer über mehrere Bewilligungen verfügt, darf nur
einmal wählen. Als "Stimmzettel" dient ein Formular, das gemeinsam
mit einem Folder mit allen Infos zu den Kandidaten bei Postämtern,
Gemeindeämtern und Trafiken, bei allen Landesstudios und beim
ORF-Kundendienst erhältlich sein wird. Das Formular wird auch über
Internet und als Fax-on-Demand (gratis - Kosten trägt der ORF)
abrufbar sein. Weiters wird es den September-Ausgaben der "ORF
nachlese", des "Universum Magazins" und des "Seitenblicke Magazins"
beigelegt.

Allen Kandidaten wird ein Code zugeteilt, der sich aus einer Zahl und
einem Buchstaben (dieser kennzeichnet den Wahlbereich, also etwa
ältere Menschen oder Bildung) zusammensetzt. Pro Bereich kann ein
Kandidat gewählt werden - der Wähler setzt im jeweiligen Bereich den
Code des zu Wählenden ein. Auf dem Wahlformular sind Vor- und Zuname
des Wählers einschließlich früherer Namen (die bei der GIS erfasst
sein können), Geburtsdatum, Adresse und Teilnehmernummer des Wählers
anzugeben.

Es wird eine unabhängige Wahlkommission eingerichtet. Sie besteht aus
insgesamt fünf Mitgliedern: aus einem rechtskundigen Vorsitzenden und
vier weiteren Mitgliedern (zwei aus dem Kuratorium, zwei aus der
HSV), die vom Generalintendanten bestellt werden. Namen für diese
Wahlkommission stehen noch nicht fest. Diese hat rechtzeitig vor
Wahlbeginn einen Notar zu bestellen, dem das Wahlergebnis zur
Beurkundung vorgelegt wird. Das beurkundete Ergebnis ist sodann dem
Bundeskanzler mitzuteilen. Die Veröffentlichung des Wahlergebnis ist
für Anfang Oktober zu erwarten.

Informationen zur Wahl in allen ORF-Medien

Gleichzeitig mit der Ausschreibung im "Amtsblatt zur Wiener Zeitung"
startet der ORF - geplant ist der 31. August - eine eigene Website
mit der Adresse http://publikumsrat.orf.at/wahl, unter der es alle
Infos zur Wahl gibt. ORF ON (orf.at) und die Homepage des
ORF-Kundendienstes unter http://kundendienst.orf.at wird ebenfalls
über die Wahl informieren.

Ebenfalls ab Beginn der Ausschreibung wird der ORF in den aktuellen
Sendungen in Radio und Fernsehen und im Teletext über die Wahl zum
Publikumsrat berichten. Diese Berichterstattung wird von Ende August
bis zum letzten Wahltag durch Spots in Radio (Ö1, Regionalradios, Ö3)
und Fernsehen (ORF 2) und mit einer eigenen Teletext-Seite mit
detaillierten Informationen über alle Fragen zur Wahl ergänzt. Die
Kandidaten selbst werden in ORF 2 eine Woche lang im September,
jeweils werktags um ca. 18.45 und um 22.20 Uhr, bereichsweise mit
Foto, Name, Beruf, Alter, nominierender Organisation und
Kurz-Statement, das von einem ORF-Sprecher verlesen wird,
vorgestellt. Im Internet und im Teletext werden die Kandidaten von
Anfang September bis zum letzten Wahltag vorgestellt. Über das
Wahlergebnis selbst wir der ORF ebenfalls in all seinen Medien
umfassend berichten.

Vorteile der Wahl per Fax

Gegenüber den im Gesetz möglichen Wahlverfahren mittels Telefon und
Internet hat die Wahl mittels Fax wesentliche Vorteile:

- Geringe Irrtumsmöglichkeit (es muss mit einer unbekannten Vielzahl
wählbarer Personen gerechnet werden);
- weitgehende Vermeidung von Übermittlungsfehlern (keine Hörfehler);
- schematisierte Auswertungsmöglichkeit;
- Überprüfbarkeit der Ergebnisse anhand der schriftlich vorliegenden
Stimmabgaben;
- keine Kosten für die Teilnehmer (gebührenfreie Übermittlung von
allen Geräten, wer kein Fax hat, kann vom Postamt aus das Formular
faxen);
- leichtere Überprüfung der Identität.

Bestellung des Publikumsrates

Nach Veröffentlichung des Wahlergebnisses erfolgt die Bestellung der
durch die Publikumswahl gewählten Mitglieder des Publikumsrates aus
den Bereichen Bildung, Jugend, ältere Menschen, Eltern bzw. Familien,
Sport und Konsumenten durch den Bundeskanzler. Ebenso werden vom
Bundeskanzler weitere 17 Mitglieder auch aus den anderen Bereichen
(Hochschulen, Kunst, Sport, Schüler, Behinderte, Volksgruppen,
Touristik, Kraftfahrer, Umweltschutz) bestellt. Die restlichen zwölf
Mitglieder stammen aus folgenden Bereichen:

- Die Wirtschaftskammer Österreich, die Präsidentenkonferenz der
Landwirtschaftskammern Österreichs, die Bundesarbeitskammer und der
Österreichische Gewerkschaftsbund bestellen je ein Mitglied;
- die Kammern der freien Berufe bestellen je ein Mitglied;
- die römisch-katholische Kirche bestellt ein Mitglied;
- die evangelische Kirche bestellt ein Mitglied;
- die Rechtsträger der staatsbürgerlichen Bildungsarbeit im Bereich
der politischen Parteien bestellen je ein Mitglied;
- die Akademie der Wissenschaften bestellt ein Mitglied.

Voraussichtlich Mitte Oktober findet die konstituierende Sitzung des
Publikumsrates mit der Wahl des Vorsitzenden und dessen
Stellvertreters und der Wahl von sechs Mitgliedern des Stiftungsrates
statt. Die eigentliche Funktionsperiode des Publikumsrates beginnt
mit 1. Jänner 2002, die Funktionsperiode der Hörer- und
Sehervertretung endet mit 31. Dezember 2001.

ORF-interne Arbeitsgruppe zur Vorbereitung der Wahl zum Publikumsrat

Generalintendant Gerhard Weis hat eine ORF-interne Arbeitsgruppe zur
Vorbereitung der Direktwahl zum Publikumsrat eingesetzt, Leiterin
dieser Arbeitsgruppe ist ORF-Marketing-Leiterin Sissy Mayerhoffer.

Rückfragehinweis: ORF Öffentlichkeitsarbeit und Kommunikation

Tel.: (01) 87 878-12228

OTS-ORIGINALTEXT UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS | GOK/GOK

Bei Facebook teilen.
Bei X teilen.
Bei LinkedIn teilen.
Bei Xing teilen.
Bei Bluesky teilen

Stichworte

Channel