• 09.07.2001, 12:54:56
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Silhavy übt scharfe Kritik am Regierungsplan für eine Demonstrationsverbot für Beamte

Wie steht der Bundeskanzler zu demokratischen Grundrechten?

Wien (SK) SPÖ-Sozialsprecherin Heidrun Silhavy kritisiert das
von Vizekanzlerin geplante und offensichtlich vom Bundeskanzler
unterstützte Demonstrationsverbot für Beamte scharf. "Nach dem
Beschluss der Koalitionsparteien am vergangenen Freitag, die
Interessenvertretung der über drei Millionen ArbeitnehmerInnen im
Hauptverband der Sozialversicherungsträger zu schwächen, bleibt die
Vizekanzlerin bei ihrer Überlegung, für Beamte und Beamtinnen ein
Streikverbot einzuführen", so Silhavy am Montag gegenüber dem
SPÖ-Pressedienst. ****

Diese Bundesregierung erweise sich "zunehmend als echte Gefahr für
die Demokratie", so Silhavy, "Schüssel schreckt um der eigenen Macht
Willen auch vor dem Weg in die 3. Republik nicht zurück"; daher habe
die SPÖ die Initiative "SOS Demokratie" ins Leben gerufen worden.

"Bundeskanzler Schüssel hat sich gegen alle Appelle, auch jenem des
Bundespräsidenten, vor eine ungerechtfertigte Anlassgesetzgebung
gestellt. Das war wohl das Opfer dafür, dass er als Vertreter der
drittstärksten Partei nicht wie angekündigt in die Opposition,
sondern ins Kanzleramt wechselte. Wie steht der Bundeskanzler der
Republik zu den demokratischen Grundrechten? Diese Frage habe ich ihm
bereits im Vorjahr gestellt", so die SPÖ Sozialsprecherin.

Im November des Vorjahrs stellte Silhavy folgende parlamentarische
Anfrage an den Bundeskanzler:

"In Ihrer Rede vor dem Parlament vom 28. November 2000 haben Sie in
unerhörter Weise den ÖGB-Beschluss zum friedlichen Protest gegen die
unsozialen Maßnahmen dieser Bundesregierung in Form einer
Menschenkette mit der Frage von Zulässigkeit demokratischer Rechte
verknüpft. In diesem Zusammenhang haben Sie folgenden Satz gesagt:
'Man sollte sich durchaus diesbezügliche Schritte überlegen, ebenso
die Sinnhaftigkeit, ja die Zulässigkeit mancher politischer
Proteste.'

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundeskanzler
folgende Anfrage:

1.) Bitte interpretieren Sie die zitierte Passage.
2.) Sind mit den Überlegungen zur Zulässigkeit "mancher politischer
Proteste", die Maßnahmen gemeint, die auch der Bundesminister für
Justiz 'verfolgenswert' hielt?
3.) Wer hat Ihrer Meinung nach über die Zulässigkeit politischer
Proteste zu befinden?
4.) Halten Sie allfällige Kosten - wie die Wiener FPÖ - für ein
Argument gegen die Koalitions- und Versammlungsfreiheit?
5.) Inwieweit kann diese Bundesregierung im Zusammenhang mit solchen
Äußerungen ihren verfassungsmäßigen Verpflichtungen als Garant für
die demokratischen Grundrechte nachkommen?"

Die Antwort des Bundeskanzlers fiel folgendermaßen aus:

"Zu den Fragen 1. bis 5: Ich verweise auf den Zusammenhang in meiner
Rede, in dem der von Ihnen in der Anfrage aus dem Gesamtzusammenhang
isolierte Satz steht, und besonders auf die Einleitung dieser
Passage, in der ich mich zur Sozialpartnerschaft bekannt habe. Ich
habe auch betont, dass die Kredibilität einer solchen
überparteilichen Sozialpartnerschaft auch in der Überparteilichkeit
ihrer Aktionen besteht."

Dazu erklärte Silhavy: "Das Bekenntnis zur Sozialpartnerschaft wurde
wohl eindeutig mit den Beschlüssen am vergangenen Freitag gebrochen,
wie ist dann erst die Einstellung zu den unbeantwortet gebliebenen
Fragen hinsichtlich der demokratischen Grundrechte?"

"Die Bundessregierung geht mit ihrer Politik den Weg der
Konfrontation mit nahezu allen Bevölkerungsschichten und da sind ihr
demokratische Rechte im Weg. Mit SOS Demokratie
Fordern wir auch die Bevölkerung auf, diesem Demokratieabbau eine
Absage zu erteilen", schließt Heidrun Silhavy. (Schluss) wf

Rückfragehinweis: Pressedienst der SPÖ

Tel.: (01) 53427-275
http://www.spoe.at

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