• 20.06.2001, 13:08:59
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KUKACKA: 21. STVO-NOVELLE ZUR "BEKÄMPFUNG VON SUCHTGIFT IM STRASSENVERKEHR" FÜR VERKEHRSSICHERHEITSPOLITIK UNVERZICHTBAR=

Österreich hat in Europa Aufholbedarf

Wien, 20. Juni 2001 (ÖVP-PK) Bei der heute, Mittwoch, im
parlamentarischen Verkehrsausschuss zu behandelnden Regierungsvorlage
zur 21. StVO-Novelle zur effizienten Kontrolle von Drogenlenkern
handelt es sich - wie ein Blick auf die einschlägigen Bestimmungen in
Europa zeigt - um kein Vorpreschen Österreichs, sondern um den
Nachvollzug einer dringend notwendigen verkehrssicherheitspolitischen
Maßnahme, erklärte ÖVP-Verkehrssprecher Abg. Mag. Helmut Kukacka
dazu.****

In den meisten europäischen Ländern gibt es bereits strengere
Strafbestimmungen als in Österreich, in allen EU-Staaten gibt es
bereits entsprechende gesetzliche Richtlinien für Urin- bzw.
Bluttests bei Drogenmissbrauch im Straßenverkehr. In Dänemark,
Griechenland, Luxemburg und Island sind nicht einmal Verdachtsmomente
für Suchtgiftkontrollen durch die Exekutive notwendig. Im Nachbarland
Deutschland gibt es ein generelles Suchtgiftverbot im Straßenverkehr,
zählte Kukacka auf. "Diese Fakten zeigen deutlich, dass von einer
Vorreiterrolle Österreichs keine Rede sein kann."

Um einen möglichst breiten Konsens in dieser Frage zu erreichen,
wurden im Entwurf zur Regierungsvorlage auch bereits wesentliche
Einwände aus dem Begutachtungsverfahren berücksichtigt:
- So ist nun ein Beweisverwertungsverzicht vorgesehen, das heißt,
im Falle des Nachweises eines Suchtgiftmissbrauchs erfolgt keine
Strafanzeige wegen Besitzes und Konsums von Suchtgift nach dem
Suchtmittelgesetz, sondern nur eine Mitteilung an die zuständige
Bezirksverwaltungsbehörde als Gesundheitsbehörde.

- Außerdem muss sich der betroffene Fahrzeuglenker nicht mehr - wie
ursprünglich vorgesehen - verpflichtend einem Drogen-Vortest für
wissenschaftliche Untersuchungen zur Erprobung neuer Testverfahren
unterziehen, sondern er kann dies freiwillig tun und dieser Vortest
muss vom Arzt durchgeführt werden.

Kukacka verwies darauf, dass zur Schaffung einer objektiven
Beweisgrundlage im Falle einer Drogenbeeinträchtigung der Bluttest
eine absolute Voraussetzung sei und damit auch als Entlastung für
ungerechtfertigt in Verdacht geratene Autofahrer dienen werde. "Eine
Ablehnung dieser Novelle durch die Opposition wäre ein großer Schritt
zurück in der Verkehrssicherheitspolitik", warnte der
ÖVP-Verkehrssprecher.
(Schluss)

Rückfragehinweis: ÖVP-Parlamentsklub

Pressestelle
01/40110-0

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