- 18.06.2001, 10:29:32
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ARBÖ: Bei Ausfahrt aus Bushaltestelle sind gefährliche Situationen vorprogrammiert=
Wien (ARBÖ) - Gefährliche Situationen entstehen im städtischen
Straßenverkehr immer wieder dann, wenn ein Bus aus einer Haltestelle
fährt. Gemäß Straßenverkehrsordnung muss einem Omnibus des
Kraftfahrlinienverkehrs im Ortsgebiet, sobald dieser durch
Blinkzeichen seine Absicht zum Abfahren anzeigt, das ungehinderte
Abfahren von einer gekennzeichneten Haltestelle ermöglicht werden.
Diese Verkehrsregel ist allgemein bekannt. Weniger bekannt ist
jedoch, dass ein Bus beim Ausfahren von der Haltestelle auch sofort
in die zweite oder dritte Fahrspur wechseln darf. Dazu die
ARBÖ-Verkehrsjuristin Mag. Renate Göppert: "Diese Pflicht gilt auf
mehrspurigen Fahrbahnen nicht nur für den unmittelbar an die
Haltestelle angrenzenden Fahrstreifen!"
Der Lenker des Busses ist jedoch verpflichtet, erst dann die
Abfahr-Absicht anzuzeigen, wenn das Fahrzeug tatsächlich abfahrbereit
ist. Weiters muss dieser darauf achten, dass andere Straßenbenützer
nicht gefährdet werden und ein Autofahrer darf nicht zu einer
Notbremsung gezwungen werden.
"Genau diese, jeweils beide Verkehrsteilnehmer treffenden
Verpflichtungen führen in der Praxis jedoch oftmals zu kritischen
Situationen und immer wieder zu Unfällen. So hat der Oberste
Gerichtshof entschieden, dass bei einem Linienbus, dessen Lenker
unvorsichtig auch den mittleren Fahrstreifen bei der Ausfahrt aus der
Haltestelle benutzte und den Lenker eines LKW-Zuges, der nur auf den
zweiten Fahrstreifen ausgewichen war, sein Fahrzeug aber nicht
anhielt, beide Beteiligten ein gleichteiliges Verschulden trifft", so
die ARBÖ-Verkehrsjuristin.
Rückfragehinweis: ARBÖ Presse
Tel.: (01) 89121-244
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