• 06.06.2001, 13:19:56
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  • OTS0168 OTW0168

Mitterlehner begrüßt neues Behindertengesetz

Neuregelung der Behindertendefinition notwendig, damit Ausgleichstaxe nicht Strafsteuer ist - Erweiterung der Probezeit aus Sicht der Wirtschaft positiv

Wien (PWK415) Positiv aus Sicht der Wirtschaft beurteilt bei
seiner heutigen Rede im Nationalrat Reinhold Mitterlehner,
Generalsekretär-Stellvertreter der Wirtschaftskammer Österreich, die
in Zusammenhang mit der Neuregelung des Behindertengesetzes
realisierte Erweiterung der Probezeit von 3 auf 6 Monate. Die
Erhöhung der Ausgleichstaxe, jenes Betrages den der Unternehmer für
einen nicht eingestellten Behinderten pro 25 Arbeitnehmer zahlen
muss, sei mit 30 Prozent auf 2.700 Schilling für die Wirtschaft eine
schwere Belastung. "Eine von der Opposition angestrebte viel höhere
Ausgleichstaxe von 4.800 Schilling würde am Ziel vollkommen
vorbeischlagen."

Damit die Taxe nicht zur Strafsteuer wird, fordert Mitterlehner eine
Neuregelung der Behindertendefinition. Derzeit wird ein Unternehmer
von der Zahlung der Taxe dann befreit, wenn er einen Behinderten mit
mehr als 50 Prozent Arbeitsunfähigkeit einstellt. Von 30.000 im März
2001 beim AMS vorgemerkten behinderten Arbeitnehmern ergibt sich nur
für 3.000 eine derartige Einstufung. "Konkret zahlt der Arbeitgeber
daher bei Einstellung der nach AMS-Diktion behinderten Arbeitslosen
trotzdem Ausgleichstaxe." Die von Mitterlehner geforderte
Neudefinition würde daher auch helfen, "Behinderte in der Praxis
nicht zu verhindern." (AB)

Rückfragehinweis: Wirtschaftskammer Österreich

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