• 06.06.2001, 10:56:08
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  • OTS0068 OTW0068

ARBÖ: Sommerreiseverordnung im Interesse der Verkehrssicherheit korregieren

A2 Südautobahn endet für Infrastrukturministerium beim

Packsattel

Wien (ARBÖ) - Der starke Reiseverkehr an den verlängerten Wochenenden
haben nach Ansicht des ARBÖ deutlich gezeigt, wie wichtig aus Gründen
der Verkehrssicherheit die Vorverlegung der Beginnzeit des
Wochenendfahrverbotes für den gesamten Schwerverkehr bereits auf
Samstag 8 Uhr früh wäre. An den Wochenenden kam es erst ab Samstag 15
Uhr, bedingt durch das generelle Lkw-Wochenendfahrverbot, zur
Entflechtung der Verkehrsarten.

Die Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und
Technologie, mit der zur Erleichterung des Sommerreiseverkehrs für
bestimmte Straßen ein Fahrverbot für Lastkraftfahrzeuge verfügt wird
(Sommerreiseverordnung) tritt am 1. Juli in Kraft und endet am 31.
August 2001.

Nach Meinung des ARBÖ besteht gerade im Hinblick auf die zahlreichen
Lkw-Unfälle korrigierender Handlungsbedarf im Verkehrsministerium.
Aus Sicht der ARBÖ-Verkehrsexperten ist die Sommerreiseverordnung
2001 im Interesse aller Kraftfahrer und aus Gründen der
Verkehrssicherheit in zweifacher Form zu verändern:

1. Aufnahme der A2 Südautobahn mit deren gesamten Verlauf. In der
Sommerreiseverordnung endet das Fahrverbot auf der A2 Südautobahn an
der Anschlussstelle Packsattel. Warum ist der Streckenabschnitt der
Südautobahn nicht auf Kärntner Seite betroffen?

2. Klare Rahmenbedingungen für die kommende Reisezeit von 30. Juni
bis 9. September 2001: Welche Gründe sprechen dafür, dass nunmehr
auch die Samstage am 1. und 8. September 2001 nicht erfasst werden?
Sind die Unterlagen eindeutig, dass an diesen Wochenenden kein
gleichartig zu beachtender Urlaubsreiseverkehr stattfindet? Eine
Darstellung des ARBÖ über die Ferienzeiten in den Nachbarstaaten
findet man unter der APA OGS-Grafik 0121 "Ferienkalender 2001" vom
22.01.2001. Denn an den von der Sommerreiseverordnung nicht erfassten
Wochenenden wird von den ARBÖ-Verkehrsexperten ebenfalls starker
Reiseverkehr bzw. Rückreiseverkehr erwartet.
Nicht nur in Österreich enden großteils die Sommerferien erst am
9.9.2001, sondern auch die deutschen Bundesländer Baden-Würtenberg,
Bayern, Berlin, Brandenburg und Schleswig-Holstein sind davon
betroffen.

Weiters tritt der ARBÖ dafür ein, dass gefährliche Güter an diesen
Wochenenden (vom 30.6. bis 9.9.2001) bereits ab Samstag 0.00 Uhr
nicht mehr transportiert werden dürfen. ARBÖ-Generalsekretär Dr.
Rudolf Hellar fordert: "Keine rollenden Bomben und verstärkte
Kontrollen des gesamten Güterverkehrs auf Österreichs Straßen nicht
nur an den Sommerwochenenden, sondern jedes Wochenende."

Das allgemeine Wochenendfahrverbot darf auch außerhalb der
Reisezeiten nicht verwässert werden. "Es ist nicht einzusehen, dass
Frächter aus Ungarn, Tschechien oder der Slowakei im Konvoi mit vier
Einheiten unter 7,5t höchstzulässigen Gesamtgewicht die Westautobahn
und Südautobahn befahren und damit die Wirksamkeit des Lkw-
Wochenendfahrverbotes, welches zur Entflechtung des Verkehrs und zur
Erhöhung der Verkehrssicherheit eingeführt wurde, ständig
unterlaufen", betonte abschliessend ARBÖ-Generalsekretär Dr. Rudolf
Hellar.

Siehe dazu auch die APA OGS-Grafik 0041-0004 "Lkw-Fahrverbote" vom
11.04.2000

Rückfragehinweis: ARBÖ Presse

Tel.: (01) 89121-244
e-mail: presse@arboe.at
Internet: http://www.arboe.at

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