• 30.05.2001, 10:30:15
  • /
  • OTS0062 OTW0062

ARBÖ: Platzen Winterreifen im Sommer, kann es teuer werden=

Wien (ARBÖ) - Im Sommer mit Winterreifen unterwegs zu sein, ist nicht
verboten. Auch das Alter verwendeter Reifen ist im Gesetz nicht
vorgeschrieben. Die Techniker des ARBÖ betonen immer wieder - im
Sinne der Verkehrssicherheit - nicht nur auf das zulässige
Reifenprofil zu achten, sondern auch den Zustand der Reifen zu
kontrollieren und alte, verbrauchte Reifen rasch gegen neue zu
tauschen.

Wer seine Winterreifen zu Ende fahren will, sollte beachten, dass die
Lauffläche härter wird. Dadurch verschlechtert sich die Bodenhaftung.
Durch Anfahren an Bordsteine oder Überfahren von Schlaglöchern können
am Reifen Schäden entstehen. ARBÖ-Techniker Erhard Lenz: "Derartige
Reifenschäden müssen umgehend von einem Fachmann kontrolliert und
gegebenenfalls der Reifen erneuert werden." Eine große Rolle spielt
die Sicherheit natürlich auch am Ende des Reifenlebens. Die Reifen
sollten auf keinen Fall bis zur gesetzlichen Mindestprofiltiefe von
1,6 mm abgefahren werden (erhöht die Aquaplaninggefahr!). Weiters
schaden milde und warme Temperaturen den Winterreifen, erhöhen den
Verschleiß und lassen das Risiko für einen Reifenplatzer steigen.
Dies ist, laut ARBÖ-Technikern Grund genug, um auf Sommerreifen
umzurüsten.

Auch die ARBÖ-Verkehrsjuristen bringen einen Aspekt ins Spiel: Wer
mit alten Reifen unterwegs ist, und einen Verkehrsunfall auslöst,
kann zur Kasse gebeten werden. Beispielsweise war ein Lenker mit
seinem PKW auf der Autobahn mit etwa 110 km/h unterwegs. An seinem
Fahrzeug waren alte Winterreifen montiert. Es kam zu einem
Reifenplatzer. Eine hinter ihm fahrende Dame versuchte mit ihrem
Fahrzeug auszuweichen, geriet ins Schleudern - es kam zu einem
Unfall. ARBÖ-Verkehrsjuristin Mag. Renate Göppert: "Es entstand ein
Sachschaden in der Höhe von fast ATS 100.000,-. In der Folge sprach
der Oberste Gerichtshof der geschädigten Lenkerin vollen Ersatz zu.
Begründet wurde dies mit der Tatsache, dass der andere PKW nach dem
Reifenplatzer in den von der Fahrzeuglenkerin benützten Fahrstreifen
geriet und dies einem verkehrswidrigen Verhalten gleichzusetzen ist.
Außerdem sei bei der Verwendung solch alter Winterreifen ein
Reifenplatzer bei der gefahrenen Geschwindigkeit vorhersehbar
gewesen."

Dieser Fall zeigt, dass Unfälle nicht nur dadurch vermieden werden
können, indem die Verkehrsvorschriften eingehalten werden, sondern
auch dann, wenn die Ausrüstung des Fahrzeuges im besten Zustand ist.
Auch die Versicherung kann Schwierigkeiten machen, wenn sich die
Reifen des Fahrzeuges nicht in einem ordentlichen Zustand befinden.
Der ARBÖ empfiehlt, gerade jetzt, vor Beginn der Hauptreisezeit, das
gesamte Fahrzeug, und nicht nur die Reifen, zu kontrollieren.

"Reifen werden oft unterschätzt, vielfach sogar sträflich
vernachlässigt. Legen viele Lenker bei der Erstausstattung ihres
Wagens noch Wert auf sportlich-breite Pneus und später auf möglichst
schicke Felgen, so steht die Pflege der vier rollenden Bindeglieder
zwischen Fahrzeug und Straße sehr oft an letzter Stelle der
persönlichen Checklisten," so ARBÖ-Techniker Lenz abschließend.

Rückfragehinweis: ARBÖ Presse

Tel.: (01) 89121-244
e-mail: presse@arboe.at
Internet: http://www.arboe.at

*** OTS-ORIGINALTEXT UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER

VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS ***

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | NAR/NAR

Bei Facebook teilen.
Bei X teilen.
Bei LinkedIn teilen.
Bei Xing teilen.
Bei Bluesky teilen

Stichworte

Channel