• 29.05.2001, 11:38:46
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  • OTS0111 OTW0077

Neue Belastungen sind für die Wirtschaft unannehmbar

Wirtschaftskammerpräsident KommR Rainhardt Buemberger: Abschaffung
der Abfertigung, dafür Betriebspension

Salzburg, 29. Mai 2001/WK Sbg. "Wir brauchen keine Abfertigung neu,
sondern die Abschaffung dieses sozialpolitischen Relikts zugunsten
der Schaffung einer dringend notwendigen zukunftsorientierten
Betriebspension", stellte der Salzburger Wirtschaftskammerpräsident
KommR Rainhardt Buemberger am Dienstag, 29. 5., zu der heftig
entbrannten Diskussion über die "Abfertigung neu" fest.


"Abfertigung neu ist von vornherein der falsche Ansatz", so
Buemberger. Es kann und sollte gar nicht mehr darum gehen, dieses
aus dem Jahr 1917 stammende Relikt, das seinen ursprünglichen
sozialpolitischen Sinn längst verloren hat, jetzt noch komfortabler
auszupolstern, und das selbstverständlich auf Kosten der Wirtschaft,
wie die politische Diskussion der vergangenen Tage gezeigt hat.
"Diese zur Unzeit vom Zaum gebrochene Debatte ist leider völlig aus
dem Ruder gelaufen. Was da diskutiert wird, ist nichts anderes als
eine völlig unnotwendige Aufblähung der bisherigen
Abfertigungsregelung", stellt der Salzburger
Wirtschaftskammerpräsident Rainhardt Buemberger dezidiert fest.


Nur halbherziger Umstieg auf betriebliche Pension


Auch ein halbherziger Umstieg auf eine betriebliche Pension, die
aber wahlweise nach einigen Beitragsjahren bar ausgezahlt werden
kann, ist nicht Fisch und Fleisch. "Und schon gar nicht kann es die
Wirtschaft hinnehmen, dass die bisherige Abfertigung zwar ein
bisschen in Richtung Pensionskasse weiterentwickelt wird, die
Betriebe dafür aber schon am ersten Tag und auch bei Selbstkündigung
zur Kasse gebeten werden", so Buemberger: "Abfertigung neu vom
ersten Tag an und auch bei Selbstkündigung - viele Unternehmer
trauen ihren Ohren nicht, was da schlagartig an neuen
Belastungsszenarien entwickelt wurde!", sagte Buemberger: "Man muss
daran erinnern, dass diese Regierung einmal angetreten ist, die
Lohnnebenkosten senken zu wollen. Stattdessen ergeht man sich in
altsozialistischen Beglückungs-Phantasien, die nur die Betriebe, und
hier vor allem die klein- und mittelständischen Unternehmen, noch
mehr unter Druck bringen." Buemberger stellte, so wie andere
Wirtschaftsvertreter auch, mit allem Nachdruck klar, dass für die
Wirtschaft eine zusätzliche Belastung keinesfalls in Frage
komme.


Sinn macht nur die Abschaffung und Umwandlung


Der Salzburger Wirtschaftskammerpräsident tritt jedoch für einen (in
Österreich) wirklich neuen Ansatz ein. Die Abfertigung neu ist, so
wie sie jetzt diskutiert wird, im Grunde die Abfertigung alt. Sinn
macht nur die gänzliche Abschaffung dieses europäischen Unikums, das
die Wirtschaft unter größten Anstrengungen jährlich etwa 24 Mrd. S
kostet.


Statt der Abfertigung soll eine betriebliche Altersvorsorge
eingeführt werden, die aber keinesfalls den Charakter einer
Abfertigung aufweisen soll (etwa durch wahlweise vorzeitige
Auszahlung oder als Treueprämie), sondern die tatsächlich eine
"zweite Pensionssäule", neben der staatlichen Pension und der
Eigenvorsorge, darstellt.


Dabei sollen die Arbeitgeber für die Arbeitnehmer Beiträge in eine
Pensionskasse einzahlen. Die bis zum Pensionsantritt angesparten
Beiträge werden als Zusatzpension ausbezahlt, eine Auszahlung vor
diesem Termin sollte nicht möglich sein, die Ansprüche bei
Selbstkündigung jedoch mitgenommen werden können. Für die Wirtschaft
ist jedoch klar, dass die vom Arbeitgeber zu leistenden Beiträge
kostenneutral gestaltet werden müssen, d. h. insgesamt darf die
Betriebspension nicht zu einer Erhöhung der Lohnnebenkosten führen.


Mutige Lösung ist gefordert


Dabei sollte die Beitragsdauer für die gesamte Zeit der
Beschäftigung gelten, um so die Beiträge so gering wie nur möglich
ausfallen zu lassen (weit weniger als die bisher diskutierten 2,5%).
Für Saisonbranchen wie im Tourismus könnten Übergangsmodelle
erarbeitet werden, um die Einführung einer Betriebspension
bewältigbar zu machen. Gleichzeitig würde mit einer Betriebspension
die Beschäftigung im Tourismus zusätzliche Attraktivität gewinnen.
Für die Betriebe stellt sich somit das Problem der Belastung durch
Abfertigungen nicht mehr, die betrieblichen Beiträge zur
Zusatzpension sind kalkulierbar und für alle gleich,
Liquiditätsprobleme wie bei der Auszahlung der Abfertigung stellen
sich nicht mehr. Auch fallen die vielfachen Probleme bei der
Betriebsübergabe weg. Gleichzeitig werden Arbeitgeber wie
Arbeitnehmer mobiler.


Selbstverständlich sollte dieses System auch für Selbstständige
gelten, um auch Unternehmern eine zweite Säule der Altersversorgung
zu ermöglichen. Denn es kann ja nicht so sein, dass zwar
Arbeitnehmer eine betriebliche Zusatzpension bekommen,
Selbstständige aber mit der Gewerbepension allein das Auslangen
finden müssen.


Alte Zöpfe abschneiden


Und nicht zuletzt würde eine betriebliche Altersvorsorge auch den
Schlüssel zur Vereinheitlichung der Pensionssysteme darstellen. Denn
dieses Modell sollte sich auch auf Beamte oder Beschäftigte im
öffentlichen Dienst erstrecken. Insgesamt wird damit die
Finanzierung der staatlichen Pensionen erleichtert, das
Pensionsrecht kann gestrafft werden, Beitragserhöhungen werden
verhindert.


"Die Lösung braucht Mut und macht das Abschneiden alter Zöpfe
notwendig. Was jedoch in Ländern wie der Schweiz, Holland oder
Schweden möglich ist, sollte auch bei uns machbar sein. Auf keinen
Fall akzeptiert die Wirtschaft aber höhere Belastungen durch ein
Weiterführen einer längst obsolet gewordenen Abfertigungsregelung,
mag sie auch als Abfertigung neu daherkommen", so Buemberger: "Die
Diskussion muss deshalb schleunigst wieder auf den Boden der
Sachlichkeit zurückgeführt werden! Bisher wurde jede Chance für eine
wirkliche sozialpolitische Zukunftslösung einem gefährlichen und
letztlich unfinanzierbaren Populismus geopfert."

Rückfragehinweis: Wirtschaftskammer Salzburg

Presseabteilung
Tel.: 0662/8888 DW 345
bbauer@sbg.wk.or.at

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