- 29.05.2001, 10:43:12
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- OTS0067 OTW0048
21. StVO-Novelle: Blut- und Harntests für Drogenlenker=
ÖAMTC vermisst klare Regelungen
Wien (ÖAMTC-Presse) - Mit der 21. StVO-Novelle wird die
langjährige Forderung des ÖAMTC nach effizienterer Kontrolle von
Personen, die unter Drogeneinfluss ein Fahrzeug lenken , erfüllt.
Künftig besteht eine gesetzliche Verpflichtung zum Blut- und Harntest
für Drogenlenker. Bei einer Testverweigerung riskiert der Betroffene
eine Geldstrafe von bis zu 80.000 Schilling sowie die Entziehung der
Lenkerberechtigung. ÖAMTC-Jurist Fritz Tippel: "Der erste Schritt in
die richtige Richtung ist getan. Für eine wirkungsvolle
Drogenbekämpfung fehlt aber noch das Gesamtpaket".
Für die Verdachtsgewinnung durch die Exekutive bei der Anhaltung
eines Lenkers gibt es noch keine Checkliste, nach welchen Kriterien
vorgegangen werden muss. Tippel : " Derzeit liegt es am persönlichen
Eindruck des Beamten, ob nun ein Lenker unter Drogeneinfluss steht
oder nicht". Auch die Unterstützung durch Schnelltestgeräte zur
Drogenerkennung ist gesetzlich nicht vorgesehen. Der ÖAMTC-Jurist
vermisst auch klare gesetzliche Regelungen, wann eine
Testverweigerung vorliegt: " Schon beim einfachen Alkoholtest mit dem
Alkomaten gibt es oft Probleme, wann nun ein Test als verweigert zu
gelten hat. Welche Probleme kommen da auf uns bei der geforderten
Abgabe eines Harntestes zu ?". Der Club hält es daher für absolut
notwendig, entsprechende gesetzliche Bestimmungen hinsichtlich einer
Belehrungspflicht bzw. einer schriftlichen Bestätigung der
Verweigerung in das Gesetz aufzunehmen.
Den ursprünglichen Plan der Behörde, die Fahrzeuglenker unter
Strafandrohung an der Erprobung von Testgeräten durch die Abgabe von
Körperflüssigkeiten, wie Speichel oder Schweiß, mitzuwirken, konnte
der ÖAMTC verhindern. Auch die Möglichkeit einen Gegenbeweis zum
Vorwurf einer Suchtgiftbeeinträchtigung zu erbringen, wurde auf Druck
des Clubs in die Regierungsvorlage aufgenommen.
(Schluss)
ÖAMTC-Pressestelle/Manfred Pfnier
Rückfragehinweis: ÖAMTC Pressestelle
Tel.: (01) 711 99-1218
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