- 18.05.2001, 12:59:43
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- OTS0162 OTW0117
Gusenbauer kündigt Verfassungsinitiative zu Medien- und Informationsfreiheit an
Wien (SK) SPÖ-Vorsitzender Alfred Gusenbauer kündigte Freitag in
einer Pressekonferenz eine Verfassungsinitiative der SPÖ zu Medien-
und Informationsfreiheit an. Fünf Punkte wird die SPÖ diesbezüglich
fordern: Eine Charta der Freiheit der Journalisten, den Ausbau der
Meinungsfreiheit zu einer allgemeinen Informationsfreiheit, die
Reform des Medienrechts, die Eigenverantwortung der Medien und die
Reform der Pressefreiheit. ****
Zur Charta der Freiheit der Journalisten merkte Gusenbauer an, dass
darin die Verankerung eines verfassungsgesetzlich gewährleisteten
Rechts auf Berichterstattung festgeschrieben sein müsse. Weiters soll
das Redaktionsgeheimniss verfassungsrechtlich geschützt werden.
Derzeit ist das Redaktionsgeheimnis nur einfach-gesetzlich
gewährleistet, und zwar insoweit, als sich Journalisten der
Zeugenaussage entschlagen können. Das Redaktionsstatut soll ebenfalls
verfassungsrechtlich verankert werden. Das setzt voraus, dass in
allen Redaktionen Redaktionsstatute vereinbart werden.
Weiters soll die Charta ein verfassungsgesetzlich gewährleistetes
Informationsrecht von Journalisten beinhalten, soferne dem nicht
zwingende öffentliche Interessen oder der Schutz der privaten
Interessen entgegenstehen. Journalisten sollen das Recht erhalten,
sich bei allen öffentlichen Einrichtungen und über alle öffentlich
relevanten Umständen zu informieren. Es soll weiters eine
Informationspflicht öfftenlicher Einrichtungen geben, soweit dem
nicht der Schutz privater Interessen oder zwingender öffentlicher
Interessen entgegenstehen. Hier nannt der SPÖ-Vorsitzende als Vorbild
den "Freedom of Information Act" der Vereinigten Staaten. In den USA
hat jede staatliche Einrichtung ein eigenes Büro, das die
Öffentlichkeit von sich aus mit Informationen versorgt. Weiters
sollen öffentliche Einrichtungen verpflichtet werden, von sich aus
über Vorgänge zu berichten, an denen ein öffentliches Interesse
besteht.
Gusenbauer fordert auch den Schutz vor ungerechtfertigter
strafrechtlicher Verfolgung. Dazu soll der § 301 des
Strafgesetzbuches, der sich auf verbotene Veröffentlichungen bezieht
dahin geändert werden, dass der Paragraph nicht zu einer
Einschränkung der Presse- und Meinungsäußerungsfreiheit verwendet
werden kann. Der umstrittene § 56 der Strafprozessordnung soll zur
Gänze entfallen. Die SPÖ macht die Zustimmung für die geplante
StPO-Reform von der Erfüllung dieser beiden Forderungen abhängig,
unterstrich Gusenbauer.
Zum Ausbau der Meinungsfreiheit zu einer allgemeinen
Informationsfreiheit merkte der SPÖ-Chef an, dass es ein
verfassungsrechtlich gewährleistetes Recht auf Information geben
soll. "Bisher ist explizit nur das Recht auf Meinungsäußerung
verankert, nicht aber das Recht, Informationen aktiv zu sammeln", so
Gusenbauer. Nun soll es ein Recht auf angemessenen Informationszugang
geben. Weiters das Recht auf Zugang zu Informationen zu gleichen
Bedingungen und das Recht, dass Ereignisse von besonderer
öffentlicher Bedeutung kostenlos ausgestrahlt werden.
Es soll auch eine verfassungsrechtliche Garantie der Freiheit des
Internets geben. Dabei sollen gesetzliche Beschränkungen des
Internets als unzulässig erklärt werden, genauso soll es keine
Einschränkung von Internetdiensten geben. Es soll zudem eine
Verpflichtung geben, allen Personen zu gleichen Bedingungen Zugang
zum Internet zu gewähren, und es soll verfassungsgesetzlich verankert
werden, dass man ein Recht auf "informationelle Selbstbestimmung"
hat.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Umkehrung des Amtsgeheimnisses.
Die derzeitige Praxis sei so, dass alles dem Amtsgeheimnis
unterliegt, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist,
kritisierte Gusenbauer. Die SPÖ ist der Ansicht, dass grundsätzlich
alle Information öffentlich zugänglich sein sollen, außer wenn aus
eng umgrenzten zwingenden öffentlichen Interessen oder zum Schutz
privater Interessen die Geheimhaltung geboten ist. Als Beispiel
nannte Gusenbauer skandinavische Staaten, wo der gesamte Postverkehr
eines Ministers für jedermann zugänglich ist.
Die SPÖ fordert eine Staatszielbestimmung zur Erhaltung der
Medienvielfalt. Es sei der Auftrag an Gesetzgebung und Vollziehung
für eine Erhaltung der Medienvielfalt zu sorgen. Es soll auch aktive
Maßnahmen zur Erhaltung der Meinungsvielfalt sowohl durch Private
nichtkommerzielle und öffentlich-rechtliche Medien.
Unvereinbarungsbestimmungen zwischen Medien und Politik seien
notwendig, fuhr Gusenbauer fort. Eine Regierungsfunktion sei mit dem
Eigentum an Medien ab einer gewissen Reichweite unvereinbar. Als
warnendes Beispiel nannte Gusenbauer Italien und Berlusconi. Und es
sei unvereinbar, dass ein Abgeordneter bestimmte journalistische
Funktionen in Medien ab einer bestimmten Reichweite einnimmt.
Beispiel: ein Nationalratsabgeordneter darf kein ORF-Moderator sein.
Zur Reform des Medienrechtes unterstrich Gusenbauer, dass die
Forderungen aus dem Weisenbericht verwirklicht werden. Der
Weisenbericht habe festgestellt, dass in der Spruchpraxis der
österreichischen Gerichte Artikel 10 Menschenrechtskonvention nicht
gewährleistet sei. Die Grenzen der zulässigen Kritik sind demnach bei
Politiker weiter gezogen als bei Privatpersonen, und zwar im
Interesse einer freien politischen Diskussion. "Die Freiheitlichen
gefährden mit ihrer Klagspraxis diese Grundrecht", so Gusenbauer.
Deshalb fordert die SPÖ die explizite Verankerung dieser Grundsätze
nach der Rechtssprechung des Europäischen Gerichtshofs für
Menschenrecht im Medienrecht.
In Medienprozesse sollen entsprechend dem Muster der Arbeits- und
Sozialgerichte Beisitzer zugezogen werden, von denen je einer aus dem
Kreis der Journalisten und aus dem Kreis von Privaten stammt. Die
Auswahl erfolgt nach dem Zufallsprinzip. Auch das Recht auf
Schadenersatz soll ausgebaut werden.
Die Eigenverantwortung der Medien soll erweitert werden. Dazu soll
ein "Code of Conduct" durch einen Journalistenkongress ausgearbeitet
werden. Der Presserat sei ebenfalls aufzuwerten. Es sollen
innerbetriebliche Kontrolleinrichtungen eingerichtet werden. Das
Vorbild ist in diesem Fall die BBC. Unabhängige Beiräte sollen
innerhalb der Redaktionen über die Einhaltung der Regeln eines
unabhängigen Journalismus wachen.
Die Presseförderung soll zu einer allgemeinen Medienförderung
ausgebaut werden. Die Reform soll im Sinne des Dreisäulenmodells nach
dem "Prognos"-Gutachten erfolgen. Hier ist eine Vertriebsförderung,
eine operative Presseförderung und eine Innovations- und
Strukturförderung vorgesehen. (Schluss) ns
Rückfragehinweis: Pressedienst der SPÖ
Tel.: (01) 53427-275
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