2001 und 2002 je 2 Prozent Lohnerhöhung
Wien (HGPD/ÖGB) "Wir konnten endlich unsere Forderung nach 1.000
Euro Mindestlohn durchsetzen", stellte Rudolf Kaske, Vorsitzender der
Gewerkschaft Hotel, Gastgewerbe, Persönlicher Dienst (HGPD) fest.
Diese Forderung wird in einem Drei-Stufenplan umgesetzt. Der
HGPD-Vorsitzende erläuterte im Rahmen des Pressegesprächs auch die
Vorstellungen seiner Gewerkschaft zur Abfertigung neu.++++
Die Mindestlöhne im Hotel- und Gastgewerbe werden im aktuellen
Kollektivvertrag (KV) in einem Drei-Stufenplan von derzeit 12.510
Schilling (909,14 Euro) jeweils am 1.Mai 2001, 2002 und 2003 auf
1.000 Euro angehoben. Alle übrigen Beschäftigten bekommen am 1.Mai
2001 und 2002 eine Lohnerhöhung von je 2 Prozent, je 2,2 Prozent bei
Lehrlingen. "Zuschläge, wie z.B. Nacht- oder Fremdsprachenzuschlag
werden um 10 Schilling (0,73 Euro) erhöht", erklärte Kaske den KV.
"Und was uns sehr wichtig ist: Im Hotel-, Gastgewerbe darf auch
weiter nicht geringfügig beschäftigt werden."
"Geht es nach den Plänen der Bundesregierung, würden bei der
Neuregelung der Abfertigung tausende Saisonbeschäftigte im Hotel- und
Gastgewerbe durch die Finger schauen", beklagt der HGPD-Vorsitzende:
"Um das zu verhindern, haben wir ein Sechs-Punkte-Programm
aufgestellt." So fordert die Gewerkschaft HGPD eine Anwartschaft auf
die Abfertigung ab dem ersten Tag der Beschäftigung, das
Rucksackprinzip, mit dem ArbeitnehmerInnen die Beschäftigungszeiten
bei mehreren DienstgeberInnen "mitnehmen" können, eine
Abfertigungskasse nach dem Modell der Bauarbeiter, die
Wahlmöglichkeit zwischen Auszahlung und Pensionssäule und einen
Abfertigungsanspruch bei Selbstkündigung. "Außerdem wehren wir uns
gegen ein Antasten der steuerlichen Begünstigung bei der Abfertigung"
schließt Kaske.(kk)
ÖGB, 9. Mai 2001
Nr. 385
Rückfragehinweis: HGPD-Vorsitzender Rudolf Kaske, Tel.: (01) 534
44/501
HGPD-Presse Katharina Klee, Tel.: 0664/381 93 67
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