• 04.05.2001, 17:25:50
  • /
  • OTS0223 OTW0156

DER STANDARD-bericht: "Experten für radikale Pensionsreform - IHS schlägt persönliches Pensionskonto und Gleichstellung von Mann und Frau vor" - Erscheinungstag 5.5.2001=

Wien (OTS) - Das Institut für höhere Studien (IHS) hat der im
Auftrag der Regierung arbeitenden Pensionsreformkommission eine
Studie vorgelegt, die zu einer radikalen Reform des österreichischen
Pensionssystems rät. Kernpunkte des Vorschlages sind:

Die Einführung eines persönlichen Pensionskontos, auf dem alle
Einzahlungen verbucht werden. Dadurch wäre es dem Versicherten
möglich, jederzeit sein "Guthaben" zu überprüfen und gegebenenfalls
zu reagieren.

Die Vereinheitlichung aller Systeme wie etwa der gewerblichen
Wirtschaft, der Bauern, der Angestellten.

Die Gleichbehandlung von Männern und Frauen.

Einen "Pensionssicherungsbeitrag", der von den Pensionisten
eingehoben wird.

Die Erhöhung des Pensionsantrittsalters als letztes, aber
wirksames Mittel, um die Finanzierung zu sichern.

Die Reform soll zu deutlich erhöhter Transparenz führen, zu
größerer Kostenwahrheit und zu einer klaren Trennung zwischen dem
sozialen Prinzip, das eine gewisse Grundsicherung gewährleistet, und
der "zweiten Säule", die nach dem Versicherungsprinzip funktionieren
soll. Durch versicherungsmathematisch genaue Berechnungen der
Ansprüche würden die Anreize zum vorzeitigen Pensionsantritt
beseitigt, hofft das IHS.

Eigenes Konto

Am persönlichen Pensionskonto würden alle Einzahlungen im Laufe
des Arbeitslebens gebucht werden. Beim Pensionsantritt würde dann
nach dem Vorschlag des IHS der angesparte Kapitalstock in eine auf
die statistische Lebenserwartung ausgerichtete Rentenversicherung
umgewandelt.

Natürlich handelt es sich dabei nur um einen "fiktiven"
Kapitalstock, da ja weiter das Umlageverfahren zur Anwendung kommt:
Die arbeitende Generation zahlt die Renten der Pensionisten
(Generationenvertrag). Nichtsdestotrotz wäre durch den Kapitalstand
am Konto der Anspruch des Versicherten "greifbar und transparent",
meint das IHS.

Das eigene Konto würde auch den Vorteil mit sich bringen, dass
Einzahlungen genau zugeordnet werden könnten: So könnte etwa ein Teil
des Pensionsbeitrages nicht auf das eigene Konto, sondern auf das des
Ehepartners überwiesen werden und so die Witwer- und Witwenpensionen
ersetzen, meinen die Studienautoren. Auch die Bezahlung von
Ersatzzeiten wäre dann klar geregelt: Das Innenministerium müsste auf
die Konten von Zivildienern einzahlen, das Bundesheer auf das von
Präsenzdienern, der Familienlastenausgleichsfonds müsste für
Kindererziehungszeiten auf das Konto einzahlen.

Prinzipiell soll das Pensionssystem auf zwei Säulen gebaut werden:
Die erste Säule solle als "Ausdruck der staatlichen
Solidargemeinschaft" eine Mindestabsicherung bieten, zusätzliche
Zahlungen und Ersatzabgeltungen würden auf die
versicherungsmathematisch aufgebaute zweite Säule eingezahlt werden.
Je höher dort die Einzahlungen, desto höher dort die Pension.

Ein weiterer Effekt der eigenen Konten wäre die Auflösung der
zersplitterten Penionssysteme von Bauern, Gewerbetreibenden und
Angestellten zu einem System. Die Vereinheitlichung schließe auch
eine "unverzügliche" Angleichung des Pensionsantrittsalters von
Männern und Frauen ein, schreiben die Wirtschaftsforscher.

Um den - durch diese Reformschritte noch nicht gelösten -
Finanzierungsproblemen zu begegnen, seien auch
Pensionssicherungsbeiträge von Pensionisten einzuheben und das
Pensionsantrittsalter anzuheben, sagen die Studienautoren. (mimo)

Rückfragehinweis: Der Standard
Tel.: (01) 531 70/428

*** OTS-ORIGINALTEXT UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER

VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS ***

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | PST/OTS

Bei Facebook teilen.
Bei X teilen.
Bei LinkedIn teilen.
Bei Xing teilen.
Bei Bluesky teilen

Stichworte

Channel