- 04.05.2001, 09:16:46
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- OTS0019 OTW0012
SPW: FPÖ-Werbeagentur beim Handeslgericht Wien abgeblitzt Gericht gibt SPÖ Recht: E-Cards mit Partik-Pablé-Sujet gelten als selbstständige Werke=
Wien (SPW) Das Handelsgericht Wien hat den Antrag der
"mediaConnection Werbeagentur GmbH", vertreten durch die
Rechtsanwaltskanzlei Gheneff-Fürst, auf einstweilige Verfügung
abgewiesen. Die Agentur gestaltete die Werbekampagne der Wiener FPÖ
zur Wiener Gemeinderatswahl 2001 und stellte beim Handelsgericht Wien
den Antrag auf einstweilige Verfügung, um zu verhindern, dass ein
Sujet der ehemaligen Wiener FPÖ-Spitzenkandidatin Partik-Pablé auf
der Homepage der Wiener SPÖ zu E-Cards mit neuen Slogans umgestaltet
werden kann. Die von den UserInnen erstellten E-Cards wurden vom
Handelsgericht als Parodien bewertet. Die elektronischen Postkarten
mit dem Bild von Partik-Pablé, versehen mit Slogans wie "DENKEN: Auch
ich krieg‘ davon Kopfschmerzen", "AUSLÄNDER: Auch ich kann keine
Fremdsprachen" oder "JÖRG: Auch ich häng‘ an seiner Leine", sind
somit als selbstständige Werke gemäß § 1 UrhG zu qualifizieren. ****
In der Begründung des Handelsgerichtes Wien heißt es unter
anderem: "Eine Parodie, die geschützte Elemente eines fremden
geschützten Werkes übernimmt, ist auf Grund ihrer gerade gegen das
Original gerichteten antithematischen Kritik stets ein
selbstständiges, in freier Benutzung geschaffenes Werk. (...) Es
dürfen also alle Parodien ohne Zustimmung des Vorlagenschöpfers
verwertet werden..." Der Antrag der FPÖ-Werbeagentur, die begehrte
einstweilige Verfügung zu erlassen, wurde daher abgewiesen.
Der Pressedienst der SPÖ Wien bedankt sich bei den phantasievollen
UserInnen für ihre Mitarbeit und wird auf der Homepage der SPÖ Wien
(www.wien.spoe.at) auch in Zukunft die Möglichkeit zu kreativer
Entfaltung bieten. (Schluss) gd
Rückfragehinweis: Pressedienst der SPÖ-Wien
Tel.: (01) 53 427-235
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