- 03.05.2001, 10:09:51
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- OTS0043 OTW0035
ORF-Gesetz: Rotes Kreuz ortet humanitäre Mängel=
Wien (OTS) - Das Österreichische Rote Kreuz (ÖRK) ortet massive
Mängel im Entwurf des neuen "ORF-Gesetzes". Weder im Programmauftrag,
noch in der Zusammensetzung des Publikumsrates wird auf humanitäre
Belange Bedacht genommen. Es ist eine den Grundregeln der
österreichischen Bundesverfassung völlig widersprechende
Diskriminierung, humanitäre Organisationen vom Publikumsrat
auszuschließen und die Themen Humanität und Menschenrechte aus dem
Auftrag einer öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt auszublenden!
Eine Reihe von Verbesserungsvorschlägen zum Gesetzesentwurf ist
bereits am Freitag Bundeskanzler Wolfgang Schüssel übermittelt
worden.
"Neben politischen, wirtschaftlichen, kulturellen und sportlichen
Fragen müssen auch humanitäre Themen selbstverständlich gleichrangig
als Programmauftrag genannt werden. Ebenso sollten die
gemeinnützigen, karitativen Organisationen ihren humanitären Auftrag
als Mitglied des Publikumsrates gleichrangig mit den bereits
aufgelisteten Interessensvertretungen einnehmen können", sagt
ÖRK-Präsident Fredy Mayer.
Als gesetzlich anerkannte nationale Rotkreuzgesellschaft ist das ÖRK
durch eine Reihe von völkerrechtlichen Beschlüssen berufen, die
staatlichen Einrichtungen der Republik Österreich neutral und
unparteilich im humanitären Bereich zu unterstützen. "In dieser
gesetzlich übertragenen Rolle möchten wir auf Verbesserungspotentiale
im vorliegenden Gesetzesentwurf hinweisen und die Verantwortlichen
dringend ersuchen, den humanitären Auftrag im Programm des ORF zu
beachten", so Präsident Mayer.
Rückfragehinweis: ÖRK-Pressestelle
Mag. Bernhard Jany
Tel.: (01) 58 900/151
www.roteskreuz.at
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