- 20.04.2001, 11:19:38
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- OTS0101 OTW0077
ÖGB-Frauen: Berufstätige Eltern brauchen ein PLUS!
Zuverdienstgrenze ist schlechter Handel
Wien (ÖGB). "200.000 Schilling dazuverdienen oder den
Kündigungsschutz behalten - diese 'Wahlfreiheit' lässt die Regierung
den ArbeitnehmerInnen ", kritisierte Renate Csörgits,
ÖGB-Frauenvorsitzende und ÖGB-Vizepräsidentin den Gesetzesentwurf zum
Kinderbetreuungsgeld. "Die einzige gerechte Alternative für
ArbeitnehmerInnen ist die Einführung eines einkommensabhängigen
Karenzgeldes. Dazu haben wir mit dem Karenzgeld PLUS bereits ein
Modell vorgestellt, das erstmals eine Existenzsicherung für
berufstätige Eltern und vor allem für Alleinerziehende
garantiert."++++
Die ÖGB-Frauen setzen sich für eine Beibehaltung des
Versicherungsprinzips ein. ArbeitnehmerInnen haben ein Recht auf ein
existenzsicherndes Karenzgeld - der Vorschlag der ÖGB-Frauen im
Detail: Zum derzeitigen Karenzgeld in der Höhe von 5.643 Schilling
kommt als einkommensabhängiges PLUS ein zusätzlicher Betrag von 2.794
bis 9.444 Schilling. Damit erhalten ArbeitnehmerInnen in der Karenz
mindestens 8.437 Schilling. Das entspricht dem sogenannten
"Ausgleichszulagenrichtsatz", jenem Betrag, der als Existenzminimum
sowie Mindestpension für Alleinstehende gilt. Die Höchstgrenze von
Karenzgeld PLUS liegt bei 15.087 Schilling. Diese Summe entspricht
dem derzeit höchsten Arbeitslosengeld. Das PLUS für die
ArbeitnehmerInnen entsteht also abhängig von ihrem bisherigen
Einkommen. Karenzgeld PLUS kann zwei Jahre lang von allen
ArbeitnehmerInnen bezogen werden.
Die Finanzierung von Karenzgeld PLUS erfolgt sowohl aus dem
Familienlastenausgleichsfonds (FLAF) als auch aus der
Arbeitslosenversicherung: Das Basis-Karenzgeld (5.600 Schilling)
kommt zu 100 Prozent aus dem FLAF. Die Kosten für die Ausweitung auf
zwei Jahre liegen laut ÖGB-Berechnungen bei 4,5 Milliarden Schilling.
Dabei bleibt immer noch ein Überschuss von 2,5 Milliarden im FLAF, um
im Bedarfsfall nicht anspruchsberechtigten Eltern, etwa StudentInnen,
zu helfen. Das "Plus" von 2.794 bis 9.444 Schilling oder in Summe
rund vier Milliarden Schilling kommt aus der
Arbeitslosenversicherung.
Als begleitende Maßnahmen fordern die ÖGB-Frauen den flächendeckenden
Ausbau von Kinderbetreuungseinrichtungen für alle Altersstufen, die
Ausdehnung der Behaltefrist nach der Karenz von 4 auf 28 Wochen und
den Zugang zu betrieblicher Fort- und Weiterbildung auch für
KarenzurlauberInnen. (hk)
ÖGB, 20. April 2001 Nr. 317
Rückfragehinweis: ÖGB Presse und Öffentlichkeitsarbeit
Mag. Heidemarie Kargl
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