• 20.04.2001, 10:43:19
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  • OTS0074 OTW0052

Stellungnahme des "Weisenrates" zum ORF-Begutachtungsentwurf=

Wien (OTS) - Der Auftrag an den "Weisenrat" lautete, Vorschläge
zu den Gesetzeskapiteln Programmauftrag und Werbung zu erstatten.
Der "Weisenrat" wurde auf einstimmigen Beschluss des Ministerrates
eingesetzt. Auf ihn wurde während seiner gesamten Arbeit von keiner
politischen Seite Druck ausgeübt. Die Mitglieder des "Weisenrates"
haben sich für diese Funktion (inklusive des Titels) in keiner Weise
angeboten, sondern wurden von Bundeskanzler Dr. Schüssel und
Staatssekretär Morak ausdrücklich darum ersucht. Die (sehr
umfangreiche) Beratungstätigkeit erfolgt ehrenamtlich. Die
Pressekonferenz des "Weisenrates" am 28. März wurde nicht auf
Initiative des "Weisenrates" veranstaltet, sondern auf Wunsch des
Auftraggebers, um "völlige Transparenz" zu schaffen. Der
Bundeskanzler erklärte öffentlich, dass die Vorschläge der vier
Experten in das Gesetz aufgenommen werden.****

Die Arbeit des "Weisenrates" orientierte sich an drei
Hauptpunkten, die auch Inhalt der Punktation des einstimmigen
Ministerratsbeschlusses sind: Zukunftssicherung des ORF, stärkere
Betonung des öffentlich-rechtlichen Auftrages, Herstellung von
Chancen- und Wettbewerbsgleichheit in Bezug auf kommerzielle Werbung
und Kooperationen mit Printmedien.

In den Gesetzesformulierungen, die zur Begutachtung ausgeschickt
wurden, finden sich zum Thema "Programmauftrag" wesentliche Inhalte
unseres Vorschlages. Es geht dabei vor allem um die stärkere
Betonung des öffentlichen Auftrages ohne Eingriff in die kreative
Programmplanung und ohne jede Einmischung in die
Einzelprogrammierung. Die einzig bindende Auflage ist, unter den in
der Regel täglich vier Hauptabendprogrammen ein (1) anspruchsvolles
Programm zur Wahl zu stellen. Diese Programme gibt es, sie erzielen
nachweislich durchaus mit vielen Trivialprogrammen vergleichbare
oder bessere Reichweiten, beispielsweise Dokumentationen,
hochwertige in- und ausländische Filme, Universum usw. Daher ist
auch der vom ORF behauptete Quoten- und Werbeverlust unrichtig. Ohne
diese Auflage würde der Gesetzgeber der Diskriminierung
anspruchsvoller Programme in der Primetime zustimmen und dadurch dem
ORF die Legitimation zur Einhebung von Gebühren entziehen. Die
Eliminierung anspruchsvoller, keineswegs zwangsläufig
reichweitenarmer Sendungen aus den Hauptabendprogrammen in schlecht
konsumierte Tages- und Nachtzeiten würde überdies Quote, Werbung und
Verkäuflichkeit zum obersten Programmprinzip des
öffentlich-rechtlichen ORF machen.

Im Kapitel "Werbung" wurden unsere Vorschläge modifiziert, aber
auch die neuen Formulierungen dienen der Absicht,
Wettbewerbsverzerrungen, Bevorzugung medialer Großkonzerne und
Förderung noch größerer Marktkonzentrationen zu verhindern.
Bereinigt sollen nur Auswüchse in der kommerziellen Werbung und in
der Zusammenarbeit mit Dritten werden, die zum größten Teil auch
schon nach dem alten Gesetz untersagt gewesen wären. Aber auch nach
dieser Bereinigung ist der ORF mit Werbe-Rechten wie kein anderer
deutschsprachiger, wahrscheinlich europäischer, Sender ausgestattet.
Die Zeiten für kommerzielle Werbung im ORF wurden in den letzten
Jahren verdoppelt.

Der "Weisenrat" vermisst im Gesetzesentwurf ein für alle
regelmäßigen Programm-Gestalter geltendes Verbot, in kommerziellen
Werbesendungen aufzutreten. Jetzt würde dies nur dem
Informationspersonal untersagt sein. Gleichermaßen fehlt eine
Konkurrenzklausel, die die Mitarbeit von ORF-Programmgestaltern bei
anderen Medien grundsätzlich untersagt.

Gerd Bacher, Fritz Csoklich, Heinrich Keller, Alfred Payrleitner

Rückfragehinweis: Bundeskanzleramt/Bundespressedienst

Tel.: (01) 531 15 / 0

*** OTS-ORIGINALTEXT UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER

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