• 18.04.2001, 17:35:08
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  • OTS0224 OTW0160

DER STANDARD-Kommentar: "Haider zum Nennwert" (von Katharina Krawagna-Pfeifer) - Erscheinungstag 19.4.2001=

Wien (OTS) - Es ist ein schlichtes, wenngleich bemerkenswertes
Urteil, das vom Oberlandesgericht Wien im Prozess, den der Kärntner
Landeshauptmann Jörg Haider gegen den Politologen Anton Pelinka
angestrengt hat, gefällt wurde. Das Urteil besagt, dass ein Politiker
sich klare Kritik gefallen lassen muss, wenn er etwas so formuliert,
dass er damit unmissverständlich ganz bestimmte Haltungen anspricht.

Oder anders ausgedrückt, es ist erlaubt, die Dinge konkret beim Namen
zu nennen: Wenn ein Politiker verbal den Nationalsozialismus
verurteilt, aber seine Folgen verharmlost, indem er zum Beispiel
Vernichtungslager für Menschen als "Straflager" bezeichnet oder die
"ordentliche Beschäftigungspolitik" im Dritten Reich und vor
Angehörigen der Waffen-SS deren Tätigkeit lobt, ist er ein
"Verharmloser des Nationalsozialismus".

Der wohl wichtigste Satz des Urteils lautet, dass Haiders Erklärungen
"eine mehr oder weniger ausgeprägte Tendenz innewohnen, die
Intensität der NS-Gewaltmaßnahmen von ihrem Gewicht her zu
verringern, selbst wenn mit aller Regelmäßigkeit die sofortige
Abschwächung der an den Nationalsozialismus erinnernden Statements
unmittelbar nachfolgt". Dies ist eine für Haider typische Haltung,
die er einst im Ausspruch "Meinetwegen entschuldige ich mich halt"
zusammengefasst hat. Haider provoziert, spekuliert mit der Empörung,
nimmt zurück, weil er etwas so oder anders oder nicht ganz so oder
ganz anders gesagt, getan oder gemeint hätte. Schließlich empört er
sich über diejenigen die er vorher provoziert hat und deckt sie mit
Klagen ein. Haiders Spiel ist leicht zu durchschauen und letztlich
darauf angelegt, seine Kritiker mundtot zu machen. Es ist beruhigend
zu wissen, dass dies nicht gelingt und Haiders Aussagen sowie seine
Absichten einen Namen haben.

Rückfragehinweis: Der Standard

Tel.: (01) 531 70/428

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