- 18.04.2001, 09:40:45
- /
- OTS0048 OTW0034
Tabaktrafikanten weisen unberechtigte Wünsche der Tankstellen entschieden zurück
Chmel: Tabak ist ein ungeeignetes Mittel zur Sanierung maroder Kalkulationen
Wien (PWK285) - Immer wieder werden Forderungen der Tankstellen
laut, Tabakwaren wie Trafiken verkaufen zu können. Seit Jahren gibt
es ein Abkommen zwischen Tankstellen und Tabaktrafikanten, das
vorsieht, dass in Tankstellen, die über einen Gastrobetrieb verfügen,
Tabakwaren verkauft werden dürfen. Alle in Frage kommenden
Fachverbände haben ein diesbezügliches Übereinkommen geschlossen und
fast alle in Betracht kommenden Tankstellen haben sich diesem
Übereinkommen durch Verpflichtungserklärungen angeschlossen. "Dies
ist aber offensichtlich den internationalen Ölmultis zuwenig", zeigt
sich Ulrich Chmel vom Bundesgremium der Tabaktrafikanten verärgert.
Sie wollen Tabak in allen Tankstellen verkaufen, wie in
Tabaktrafiken, um die Kalkulation in diesen Betrieben aufzubessern.
Dabei werde, so Chmel, zur Gänze übersehen, dass das österreichische
Tabakmonopolgesetz einen starken sozialen Aspekt aufweist und
immerhin mehr als ein Drittel aller Tabakfachgeschäfte von
Behinderten geführt werden. Ebenso übersehen die Ölmultis die
Forderung der Weltgesundheitsorganisation und der EU, Tabak nur in
lizenzierten Geschäften zu verkaufen.
Der Verkauf von Tabakwaren in Tabakfachgeschäften ist die
Existenzgrundlage aller Trafikanten, die bei einer Liberalisierung
dieses Hauptumsatzträgers vor dem Nichts stünden. In der Folge ist
mit einer Verödung der Nahversorgungsbereiche in den Städten und
Gemeinden zu rechnen, da Tabaktrafiken unverzichtbarer Bestandteil
des Branchenmix der Nahversorgung sind.
Die Berufsvertretung der österreichischen Tabaktrafiken fordert daher
von den Ölmultis Vertragstreue und lehnt zur Sicherung der
Trafikanten jede Ausweitung des Tabakwarenverkaufs auf andere
Branchen mit Nachdruck ab. (EBK)
Rückfragehinweis: Wirtschaftskammer Österreich
BGr Tabaktrafikanten
Ulrich Chmel
Tel.: (01) 50105-3344
*** OTS-ORIGINALTEXT UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER
VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS ***
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | PWK/PWK






