• 02.04.2001, 14:16:26
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  • OTS0175 OTW0130

Ambulanzgebühren: Silhavy fordert rückwirkende Herstellung des ursprünglichen Rechtsbestandes

Wien (SK) Namens der SPÖ brachte SPÖ-Sozialsprecherin Heidrun
Silhavy am Montag im Nationalrat im Rahmen der Debatte um die
"Ambulanzgebühren neu" einen Antrag auf die rückwirkende Herstellung
des Rechtsbestandes vor dem Beschluss der Ambulanzgebühren ein. Von
Patienten bereits entrichtete Beträge müssten wieder rückerstattet
werden. Der Verwaltungsaufwand, der mit der Einhebung der Gebühren
durch die beauftragten Stellen entstehe, müsste vom Bund ersetzt
werden, forderte Silhavy. Die Bundesregierung solle endlich "soziales
Gewissen" zeigen und ihre "unsoziale und menschenverachtende Politik"
beenden, unterstrich die SPÖ-Sozialsprecherin. ****

Das Expertenhearing im Sozialausschuss zu den Ambulanzgebühren "war
nicht kostenlos, aber es war umsonst", kritisierte Silhavy weiter.
Seitens der Regierung habe es wohl nur einen Zweck besessen, und der
laute "Machtdemonstration gegenüber aufmüpfigen Abgeordneten" wie
FPÖ-Gaugg, der sich heute krank gemeldet habe, und gegenüber der
Opposition. Silhavy vermutet, dass die Regierungsparteien keine
Vertreter der Verfassungsdienste zugelassen hätten - der
Verfassungsgerichthof hat aus bekannten Mängeln die Erstfassung des
Gesetzes zu den Ambulanzgebühren aufgehoben -, damit die Experten zur
Vorlage über die "Ambulanzgebühren neu" und ihrer
Verfassungskonformität erst gar nicht Stellung nehmen können.

Die Vorgangsweise der Regierung beim Beschluss der Ambulanzgebühren
bezeichnete Silhavy als "grob fahrlässig" und sie befürchtet
"demokratiepolitische Auswirkungen auf die Gesetzgebung im
Allgemeinen". Silhavy bemängelte auch, dass auf Sorgen und Argumente
von Betroffenen erneut von der Regierung nicht eingegangen worden
sei. "Unverständlich und menschenverachtend" sei auch, dass nunmehr
bei den Ausnahmen von den Ambulanzgebühren für einen Notfall
entscheidend sein soll, ob ein Patient stationär aufgenommen wird
oder nicht. Ein Patient, der etwa eine Fischgräte verschluckt hat und
sich an eine Ambulanz wendet, ist nach Ansicht Silhavys ebenfalls als
Notfall zu bezeichnen, obwohl dieser nach ambulanter Entfernung der
Gräte wieder nach Hause gehen könne.

Die "Wahlfreiheit" für die Patienten, von der die Regierungspartei
im Zusammenhang mit den Gebühren sprechen würde, ist für Silhavy
nicht nachvollziehbar. Die SPÖ-Sozialsprecherin bekräftigte
abschließend die Forderung der SPÖ, dass alle Menschen einen gleichen
und für alle leistbaren Zugang zum Gesundheitssystem haben müssen.
(Schluss) hm

Rückfragehinweis: Pressedienst der SPÖ

Tel.: (01) 53427-275
http://www.spoe.at

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