• 02.04.2001, 10:09:52
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ARBÖ: Seit 1. April 2001 gilt das Handyverbot am Steuer auch in Deutschland=

Wien (ARBÖ) - Seit gestern ist auch in Deutschland das Telefonieren
mittels Handy im Auto ohne Freisprecheinrichtung verboten. Jedoch:
Die neue Vorschrift wird von rund 50 Prozent der Kraftfahrer
ignoriert. Der ARBÖ und sein deutscher Partnerklub ACE informieren.

Telefonieren mit dem Handy während der Fahrt ist in Deutschland
bereits seit Anfang Februar nur noch mit Freisprechanlage erlaubt,
doch die Polizei hat bis gestern davon abgesehen, bei Verstoß gegen
diese Regel Geldstrafen zu verhängen. Wer nun das "Handyverbot am
Steuer" missachtet, muss mit 60 DM, rund 420 Schilling,
Verwarnungsgeld rechnen. Übrigens: Neben Autofahrern werden künftig
auch telefonierende Radler zur Kasse gebeten. Allerdings werden
radelnde "Handy-Sünder" nur mit 30 DM / 210 Schilling Verwarnungsgeld
geahndet.

Weiters darf das Handy oder Autotelefon selbst bei
Fahrtunterbrechungen nicht benutzt werden. Dies bedeutet, dass
beispielsweise im Stau, an einer geschlossenen Schranke oder beim
Warten an einer roten Ampel das Handyverbot strikt eingehalten werden
muss. Einzige Ausnahme davon: Fahrtunterbrechungen bei abgestelltem
Motor.

Übrigens: Auch zwei Monate nach Einführung des Handy-Verbots am
Steuer wird die neue Vorschrift immer noch von rund 50 Prozent der
Kraftfahrer ignoriert. Diesen Schluss zog der deutsche Partnerklub
des ARBÖ, ACE Auto Club Europa am Sonntag in Stuttgart nach einer
Befragung verschiedener Polizeiämter. So beklage zum Beispiel das
Polizeipräsidium Oberbayern eine "ungebrochen mangelnde Disziplin" im
Umgang mit dem Handy im Auto. In der Hälfte der Fälle würden sich
Handybesitzer auf Grund ihrer Telefonierpraxis im Fahrzeug
ordnungswidrig verhalten. Zu einem ähnlichen Befund kam laut ACE auch
die Autobahnpolizei Stolpe in Mecklenburg-Vorpommern, die wegen der
neuen Vorschrift Autofahrer auf der A24 ins Visier genommen hatte.
Die Verkehrspolizeidirektion Schleswig-Holstein sprach sogar vom
verbreiteten "Phänomen Handymuffel". Hier könne eine
Verhaltensänderung im Interesse der Verkehrssicherheit nicht mehr
durch Appelle, sondern nur durch Strafe herbei geführt werden.
Lediglich die Autobahnpolizei in Idstein/Ts. (A3, Grenze
Hessen/Rheinlandpfalz) sieht nach ACE-Angaben die Mehrzahl der
Handynutzer inzwischen "im grünen Bereich", weil sie vorschriftsmäßig
nur noch mit Freisprecheinrichtung im Auto telefonierten.

Rückfragehinweis: ARBÖ Presse

Tel.: (01) 89121-244
e-mail: presse@arboe.at
Internet: http://www.arboe.at

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