- 02.04.2001, 09:51:59
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- OTS0052 OTW0034
Schottergruben rücken näher
Wird das Mineralrohstoffgesetz wie geplant geändert, droht das Aus für die 300-Meter-Schutzzone um Wohngebiete und Erholungsflächen, warnt der Umweltdachverband
Wien (OTS) - Die nach dem Unglück von Lassing neu geschaffene
Schutzzone von 300 Metern, die Wohngebiete, Kuranstalten und Schulen
vor dem Staub der Schottergruben und dem Lärm der Steinbrüche
schützt, soll nun durch eine Unzahl von Ausnahmeregelungen praktisch
aufgelöst werden. So steht es im Entwurf für eine Novelle des
Mineralrohstoffgesetzes (MinroG-Novelle 2001). Die Begutachtungsfrist
dafür läuft heute, Montag, 2. April, ab.
Nur 100 Meter vor einem Krankenhaus oder einer Wohnsiedlung könnte
künftig Fels gesprengt oder Schotter abgegraben werden. Im
Novellenentwurf heißt es dazu: Wenn "bauliche Einrichtungen wie etwa
Lärm- und Sichtschutzwälle" oder "abbautechnische Maßnahmen wie
Trichter und Kulissenabbau" kürzere Abstände als 300 Meter zulassen,
so ist ein Abbau zu genehmigen. Es darf dabei allerdings zu keinen
höheren Staub- und Lärmbelastungen kommen. Aber genau vor einer
Regelung nach dem Motto: ein Abbau darf näher zur Siedlung, aber
nicht lauter oder staubiger werden, warnte Karl Weber, Professor für
Öffentliches Recht an der Universität Innsbruck. Denn das würde ein
"enormes Konfliktpotential freilegen" und dürfte in der Praxis zu
"Gutachterkriegen" führen, kritisierte der Uni-Rechtsexperte.
"Wir fordern mehr Rechtssicherheit für die betroffenen Menschen",
sagt Gerhard Heilingbrunner, Präsident Umweltdachverband. Wenn die
Belastung durch Lärm- oder Staub zunimmt, weil eine Schottergrube auf
Grund der neuen Ausnahmeregeln näher zur Siedlung rückt, beginnt für
die Betroffenen ein teurer Rechtsstreit mit dem Betreiber. "Ein
Zustand, den sicher niemand will. Der Umweltdachverband verlangt
daher eine "Garantie" für die Nachbarn, dass ein Verkleinern der
Schutzzone kein Mehr an Belastungen bringt. Ist diese Garantie nicht
möglich, darf die Schutzzone nicht angetastet werden", stellt
Heilingbrunner klar. Im Gegenzug könnte es Erleichterungen beim
Markscheiderwesen geben. "Es ist nicht sinnvoll, einem kleinen
Schottergewinner den Vermessungs- und Prüfaufwand eines
Kohlebergbaues aufzubürden. Das ist nur eine teure
Beschäftigungstherapie für Montanbeamte, die für Nachbarn und Umwelt
keinen Nutzen bringt", kritisiert Heilingbrunner.
Der nun vorliegende Novellenentwurf enthält auch Verbesserungen
gegenüber dem Vorentwurf vom vergangenen Sommer. "Die eigenmächtigen
Berghauptmannschaften sind nun endgültig abgeschafft und
Allerweltstongruben werden auch in Zukunft nicht so bevorzugt
behandelt wie etwa Gold- oder Graphitabbaue", sagt UWD-Präsident
Heilingbrunner abschließend.
Rückfragehinweis: Umweltdachverband:
Mag. Gottfried Roithinger,
Öffentlichkeitsarbeit,
Tel 01/40 113 - 21,
e-mail: [email protected]
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