- 28.03.2001, 11:34:58
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Ambulanzgebühren: Kostelka kündigt neuerlich "Weg zum Verfassungsgerichtshof" an
"14 Monate nach Amtsantritt ist die Regierung mehr mit Reparaturen beschäftigt als mit Reformen"
Wien (SK) Der geschäftsführende SPÖ-Klubobmann Peter Kostelka hat am
Mittwoch angekündigt, dass die SPÖ neuerlich "den Weg zum
Verfassungsgerichtshof" einschlagen werde, wenn die
Regierungsparteien die Ambulanzgebühren in der vorliegenden Form
ihres Initiativantrags neu beschließen. Die Vorlage der
Regierungsparteien verstoße gegen den Gleichheitsgrundsatz, sie sei
kompetenzrechtlich problematisch und schließlich sei auch der
Vertrauensgrundsatz berührt, begründete Kostelka am Mittwoch in einer
gemeinsamen Pressekonferenz mit SPÖ-Gesundheitssprecher Manfred
Lackner. ****
Sobald die Neuregelung der Ambulanzgebühren als Gesetz kundgemacht
sei, werde die SPÖ-Fraktion im Nationalrat das Gesetz beim VfGH
anfechten, erklärte der gf. SPÖ-Klubobmann.
Als Beispiel für die Ungleichbehandlung nannte Kostelka, dass ein
27-jähriger Student (der vor dem ASVG als Kind gelte) nichts zahlen
müsse, ein 15-jähriger Lehrling hingegen verpflichtet sei, die Gebühr
zu zahlen. Weiters werden AIDS- und Dialyse-Ambulanzen von der Gebühr
ausgenommen, vergleichbare Ambulanzen, etwa Schmerzambulanzen,
hingegen nicht.
Darüber hinaus fallen die Ambulanzgebühren ausschließlich für
Arbeitnehmer an. Beamte, Selbstständige und Bauern zahlten zwar einen
Selbstbehalt, der mit rund 80 Schilling allerdings weit niedriger
sei, wie SPÖ-Gesundheitssprecher Lackner hinzufügte. Weiters seien
Patienten in den Ambulanzen auch dann zur Zahlung verpflichtet, wenn
keine Alternativen im niedergelassenen Bereich bestünden.
Kostelka kritisierte ferner, dass die Notfallregelung sehr eng
gefasst sei. Nur wo Lebensgefahr besteht oder wenn Patienten im
Anschluss an die Ambulanz stationär im Krankenhaus aufgenommen
werden, entfällt die Gebühr. Ein gebrochener Finger, eine blutenden
Platzwunde und ähnliche Verletzungen würden demnach nicht mehr als
Notfälle gelten.
Die Neuregelung und das parlamentarische Vorgehen der
Regierungsparteien kritisierte Kostelka als "unüberlegten
Handstreich" und "Nacht- und Nebelaktion". Es sei falsch, wenn der
VP-Klubobmann Khol allein von einer "formalen Reparatur" spreche.
Schließlich enthalte der Initiativantrag tiefgreifende inhaltliche
Änderungen.
Es müssten noch mehr Betroffene die Ambulanzgebühren zahlen, die
Bürokratie werde ausgeweitet und die Ambulanzgebühren seien
gesundheitspolitisch kontraproduktiv, begründete Kostelka. Das
einzige Ziel, das die Regierungsparteien verfolgten, seien die
erwarteten Zusatzeinnahmen von einer Milliarde Schilling.
Kostelka nannte Vorlage der Regierungsparteien eine
"Panikreparatur", bei der allerdings offen sei, ob sie dem Erkenntnis
des VfGH entspreche, zumal die Neuregelung vor der Veröffentlichung
des Urteils erfolge. Es sei eine "Reparatur auf Verdacht", so
Kostelka. Er kritisierte scharf, dass die Regierungsparteien die
Begutachtung umgehen. Kostelka fordert, dass in der nächsten Woche
der Sozialausschuss darüber berät, und er spricht sich für ein
parlamentarisches Hearing zum Thema aus.
"14 Monate nach Amtsantritt ist die Regierung mehr mit Reparaturen
beschäftigt als mit Reformen; die Regierung beschäftigt sich mehr mit
ihrer eigenen Vergangenheit als mit der Zukunft", kritisierte
Kostelka. Er erklärte, dass die Unfallrentenbesteuerung als nächstes
zur Reparatur anstehe.
In diesem Zusammenhang bemerkte Kostelka, dass von der Ankündigung
von Vizekanzlerin Riess-Passer von gestern Abend - sie hatte gemeint,
dass Gesetze besser vorbereitet werden müssen - heute schon nichts
mehr zu erkennen sei. Der gf. SPÖ-Klubobmann stellte auch
Riess-Passers Versprechen einer Tarifsenkung für das Jahr 2003
vergangenen Versprechen der FPÖ gegenüber: Im Sommer 2000 sei der
"Belastungsstopp" ausgerufen worden, im Herbst folgte dann das
"Treffsicherheitspaket". (Forts.) wf
Rückfragehinweis: Pressedienst der SPÖ
Tel.: (01) 53427-275
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