• 28.03.2001, 09:16:51
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  • OTS0054 OTW0045

Wiener Umweltinformationsgesetz setzt EU-Bestimmungen um=

Wien, (OTS) EU-Bestimmungen werden mit dem "Gesetz, mit dem ein
Wiener Umweltinformationsgesetz erlassen und das Wiener
Umweltschutzgesetz geändert wird" umgesetzt. Ziel des Gesetzes ist
es, die Information der Öffentlichkeit über die Umwelt zu
garantieren. Es geht dabei um Umweltdaten, die bei Behörden vorhanden
sind: Zustand der Gewässer, der Luft, Lärmbelastung, Verbrauch
natürlicher Ressourcen, Emissionen von Stoffen, Überschreitung von
Emissionsgrenzwerten usw. Das der EU-Richtlinie über den freien
Zugang zu Informationen über die Umwelt folgende Gesetz legt fest,
dass das Recht auf freien Zugang zu Umweltdaten, über die Organe der
Verwaltung ("in Wahrnehmung landesgesetzlich übertragener Aufgaben im
Bereich des Umweltschutzes") verfügen, jedermann zusteht.****

Allerdings gibt es Ausnahmen von diesem Recht auf freien Zugang
zu Umweltdaten. Sie sind beispielweise nicht mitzuteilen, wenn ihre
Geheimhaltung im Interesse der öffentlichen Sicherheit oder unter
bestimmten Voraussetzungen im Interesse der Parteien bei einem
Verfahren liegt (hier geht es auch um Geschäfts- oder
Betriebsgeheimnisse).

Das Gesetz, für das die MA 22 - Umweltschutz (Email:
post@m22.magwien.gv.at/) rechtlich zuständig ist, ist im
Landesgesetzblatt Nr. 15/2001 erschienen und ist bereits in Kraft.

Das Landesgesetzblatt LGBl mit dem Text des Gesetzes erhält man
ebenso wie die Erläuternden Bemerkungen, die über die Hintergründe
informieren, auf folgenden Wegen:

o Zusendungen des LGBl und/oder der Bemerkungen sind über den

Presse- und Informationsdienst, Rathaus, 1082 Wien, möglich:
telefonisch unter Telefon 4000/81026 Durchwahl, über email unter
pro@m53.magwien.gv.at/ (die Zusendung per Mail ist allerdings
derzeit noch nicht möglich), über Fax unter 4000/99/81026 (Fax-
Zusendung bei Gesetzesblättern kleineren Umfangs möglich).
Kosten entstehen erst bei umfangreicheren Mengen, ab 70 Blatt
pro Bestellung bzw. 10 einzelnen LGBl sind pauschal 350 ATS
(entspricht dem Abonnementpreis) zu bezahlen.
o Das LGBl und/oder die Erläuternden Bemerkungen kann man auch

direkt in der MA 6-Drucksortenstelle der Stadthauptkasse,
Rathaus, Stiege 7, Hochparterre, Tür 103 holen. Kosten auch
hier: bei größeren Mengen (70 Blatt bzw. 10 einzelne LGBl) 350
ATS, darunter unentgeltlich.

Die vollständigen Texte der Wiener Landesgesetze und
Verordnungen finden interessierte BürgerInnen im Internet, unter wien
online www.wien.at/, im Wiener Rechtsinformationssystem WRI
(www.wien.at/mdva/wrivts/). Hier ist jeweils etwa vier Wochen nach
Erscheinen eines neuen Landesgesetzblattes auch der komplette neue
Gesetzestext samt Änderungen enthalten.
(Schluss) hrs

Rückfragehinweis: PID-Rathauskorrespondenz:

PID-Rathauskorrespondenz:
www.wien.at/vtx/vtx-rk-xlink/
Helga Ruzicka-Stanzel
Tel.: 4000/81 856
e-mail: ruz@m53.magwien.gv.at

*** OTS-ORIGINALTEXT UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER

VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS ***

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | NRK/NRK

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