• 27.03.2001, 09:24:53
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  • OTS0048 OTW0040

Kurzparkzonen-Scheine werden auf Euro umgestellt=

Wien, (OTS) Auch die Kurzparkzonenscheine werden auf Euro
umgestellt. Mit einer im Landesgesetzblatt Nr. 13 /2001 erschienenen
Verordnung wird die entsprechende Aufschrift "Euro" gesetzlich
festgelegt. Die "Verordnung der Wiener Landesregierung, mit der die
Verordnung der Wiener Landesregierung über die Art der zu
verwendenden Kontrolleinrichtungen in Kurzparkzonen geändert wird",
tritt mit 1. Jänner 2002 in Kraft.

In Arbeit ist außerdem eine weitere Verordnung, die die
tatsächlichen Euro-Kosten für Kurzparken fixiert. Derzeit zahlt man
für das Abstellen eines Fahrzeugs in der Kurzparkzone 6 ATS pro
angefangene halbe Stunde (12 ATS für eine, 18 ATS für eineinhalb
Stunden). Geplant ist, ab Euro-Einführung für die halbe Stunde 0,40,
für die ganze Stunde 0,80 und für eineinhalb Stunden 1,20 Euro zu
verlangen. Wer nur zehn Minuten die Kurzparkzone benützt, muss keine
Parkometerabgabe zahlen, aber den gebührenfreien, violetten
Zehn-Minuten-Parkschein durch Ankreuzen entwerten.****

Wissenswertes zum Thema Parkraumbewirtschaftung und
Kurzparkzonen findet man übrigens im wien.at-Internet-Angebot der
Stadt Wien www.wien.at/. Wer in der Volltextsuche das Stichwort
"Kurzparkzonen" oder www.wien.at/verkehr/parken/ eingibt, erhält u.a.
eine Übersicht über die flächendeckenden Kurzparkzonen in den
Bezirken 1-9 und 20, den sogenannten "Pickerlbezirken". Das
Parkpickerl kann man übrigens - wenn man die Voraussetzungen dafür
erfüllt - auch über Internet bestellen.

Das Landesgesetzblatt LGBl mit dem Text der Verordnung erhält
man auf folgenden Wegen:

o Zusendungen des LGBl sind über den Presse- und

Informationsdienst, Rathaus, 1082 Wien, möglich: telefonisch
unter Telefon 4000/81026 Durchwahl, über email unter
pro@m53.magwien.gv.at/ (die Zusendung per Mail ist allerdings
derzeit noch nicht möglich), über Fax unter 4000/99/81026 (Fax-
Zusendung bei Gesetzesblättern kleineren Umfangs möglich).
Kosten entstehen erst bei umfangreicheren Mengen, ab 70 Blatt
pro Bestellung bzw. 10 einzelnen LGBl sind pauschal 350 ATS
(entspricht dem Abonnementpreis) zu bezahlen.
o Das LGBl kann man auch direkt in der MA 6-Drucksortenstelle der

Stadthauptkasse, Rathaus, Stiege 7, Hochparterre, Tür 103 holen.
Kosten auch hier: bei größeren Mengen (70 Blatt bzw. 10 einzelne
LGBl) 350 ATS, darunter unentgeltlich.

Die vollständigen Texte der Wiener Landesgesetze und
Verordnungen finden interessierte BürgerInnen im Internet, unter wien
online www.wien.at, im Wiener Rechtsinformationssystem WRI
(www.wien.at/mdva/wrivts/). Hier ist jeweils etwa vier Wochen nach
Erscheinen eines neuen Landesgesetzblattes auch der komplette neue
Gesetzestext samt Änderungen enthalten. (Schluss) hrs

Rückfragehinweis: PID-Rathauskorrespondenz:

www.wien.at/vtx/vtx-rk-xlink/
Helga Ruzicka-Stanzel
Tel.: 4000/81 856
e-mail: ruz@m53.magwien.gv.at

*** OTS-ORIGINALTEXT UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER

VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS ***

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