Mitteilung gemäß Paragraph 15 WpHG, übermittelt von der DGAP
Für den Inhalt ist allein der Emittent verantwortlich
München (ots Ad hoc-Service) - Korrekturmitteilung aufgrund
eines von der DGAP zu vertretenden Verarbeitungsfehlers:
In der Ad-hoc-Mitteilung von heute, 8.10 Uhr, muss es im ersten
Absatz, zweiter Satz, statt: "Der Verschmelzungsvertrag bedarf der
Zustimmung der Hauptversammlungen der Süddeutsche Bodencreditbank AG
(25. Juni 2001), der Bayerische Handelsbank AG (28. Juni 2003) und
der Nürnberger Hypothekenbank AG (27. Juni 2001)." richtig heißen:
"Der Verschmelzungsvertrag bedarf der Zustimmung der
Hauptversammlungen der Süddeutsche Bodencreditbank AG (25. Juni
2001), der Bayerische Handelsbank AG (28. Juni 2001) und der
Nürnberger Hypothekenbank AG (27. Juni 2001).".
Die gesamte korrigierte Mitteilung lautet:
Umtauschverhältnisse bei der Fusion von 3 Hypothekenbanken im
Hypo-Vereinsbank- Konzern
Die Süddeutsche Bodencreditbank AG, die Bayerische Handelsbank AG
und die Nürnberger Hypothekenbank AG haben gestern den Entwurf eines
Verschmelzungsvertrags paraphiert. Die Zustimmung des jeweiligen
Aufsichtsrats steht noch aus. Der Verschmelzungsvertrag bedarf der
Zustimmung der Hauptversammlungen der Süddeutsche Bodencreditbank AG
(25. Juni 2001), der Bayerische Handelsbank AG (28. Juni 2001) und
der Nürnberger Hypothekenbank AG (27. Juni 2001). Nach Erteilung der
Zustimmung durch die Hauptversammlungen wird der
Verschmelzungsvertrag notariell beurkundet.
Das Umtauschverhältnis (ex Dividende, ex Sonderausschüttung)
beträgt 43 Stückaktien der Süddeutsche Bodencreditbank AG
(rechnerischer Anteil am Grundkapital je Stückaktie 2,56 EUR) zu 40
Stückaktien der Bayerische Handelsbank AG als aufnehmende
Gesellschaft (rechnerischer Anteil am Grundkapital je Stückaktie 2,56
EUR) und 37 Stückaktien der Nürnberger Hypothekenbank AG
(rechnerischer Anteil am Grundkapital je Stückaktie 2,56 EUR) zu 43
Stückaktien der Bayerische Handelsbank AG (rechnerischer Anteil am
Grundkapital je Stückaktie 2,56 EUR) sowie jeweils eine geringfügige
bare Zuzahlung (bei der Süddeutsche Bodencreditbank AG 0,0219 EUR
sowie bei der Nürnberger Hypothekenbank AG 0,0123 EUR pro
hingegebener Stückaktie). Entsprechend wird die Bayerische
Handelsbank AG ihr Grundkapital um 84.287.703 EUR auf 132.860.432 EUR
durch Ausgabe neuer Aktien erhöhen.
Die ursprünglich vorgesehene Kapitalerhöhung bei der Süddeutsche
Bodencreditbank AG (vgl. Ad-hoc Mitteilung vom 5. Februar 2001) wird
nicht mehr vorgenommen.
Der Vorstand Süddeutsche Bodencreditbank Aktiengesellschaft
Ende der Mitteilung
Im Internet recherchierbar: http://recherche.newsaktuell.de
*** OTS-ORIGINALTEXT UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER
VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS ***
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | HER/OTS AD HOC-SERVI