- 14.03.2001, 12:54:29
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AK: Mehr Schutz für Konsumenten bei Gewährleistung AK-Kritik: Kürzere Gewährleistungsfrist bei Gebrauchtwaren zu Lasten der Konsumenten
Wien (OTS) - Das neue Gewährleistungsrecht bringt den Konsumenten
ab nächstem Jahr entscheidende Verbesserungen - aber nun gibt es doch
eine Ausnahmeregelung für gebrauchte Waren, kritisiert die AK die
gestern, Mittwoch, im Justizausschuss beschlossene Novelle. Hatte
sich Justizminister Böhmdorfer noch in der Regierungsvorlage für eine
Gewährleistungsfrist von zwei Jahren bei gebrauchten Waren - wie zB
Autos - ausgesprochen, gab er jetzt den Wirtschaftswünschen nach.
Demnach können Unternehmen kürzere Gewährleistungsfristen von einem
Jahr mit den Konsumenten aushandeln. Das ist eine Verschlechterung
für die Konsumenten, beanstandet die AK. Denn die Wirtschaft kann
sich ohnehin vor ungerechtfertigten Konsumentenforderungen durch die
genaue Beschreibung des Zustandes der gebrauchten Ware absichern.
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Die EU-Richtlinie über die Gewährleistung muss von allen
Mitgliedsstaaten in nationales Recht umgesetzt werden. Die
Mindeststandards der EU-Richtlinie stellen mehr Konsumentenschutz
sicher: Ab 2002 wird es daher auch in Österreich insbesondere eine
verlängerte Gewährleistungsfrist für bewegliche Waren (2 Jahre statt
bisher 6 Monate) und Beweislasterleichterungen für den Konsumenten
geben. Das jetzige Gewährleistungsrecht hält schon lange nicht mehr,
was es verspricht, daher bringt diese Reform für die Konsumenten
entscheidende Verbesserungen, sagt die AK.
Unzufrieden
Dass bei gebrauchten Waren Unternehmen kürzere
Gewährleistungsfristen von einem Jahr mit den Konsumenten aushandeln
dürfen, erachten die AK-Konsumentenschützer als unnötiges
Zugeständnis an die Wirtschaft. Denn Unternehmen können sich ohnehin
vor ungerechtfertigten Konsumentenforderungen durch genaue
Beschreibungen über den Zustand gebrauchter Waren absichern.
Die AK hatte Justizminister Böhmdorfer aufgefordert, bei der
Umsetzung den Spielraum der Richtlinie zu Gunsten der Konsumenten zu
nützen. In der Regierungsvorlage hat sich der Justizminister
tatsächlich noch für den verbesserten Konsumentenschutz stark gemacht
und es nicht zugelassen, dass der Schutz für die Konsumenten bei
gebrauchten Waren - zB bei Autos - verwässert wird.
Positiv
Positiv ist, dass von der Forderung der Wirtschaft nach einer
Pflicht zur Mängelrüge Abstand genommen wurde. Damit wären ohnehin
nur unwissende und unerfahrene Konsumenten bestraft worden, zeigt
sich die AK erleichtert.
Rückfragehinweis: AK Wien Presse
Tel.: (01) 501 65-0
email: [email protected]
www.akwien.at
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