- 14.03.2001, 11:23:16
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Karin Scheele: EU-Umweltgesetze sind nutzlos, wenn sie nicht umgesetzt werden
Wien (SK) Eine Empfehlung zur Festlegung von Mindestkriterien für
Inspektionen der Umweltleistungen von Industrieanlagen und sonstigen
Einrichtungen hat das Europäische Parlament (EP) heute in Straßburg
beschlossen. Diese betrifft Anlagen, deren Emission oder
Abfallentsorgungs- bzw. Abfallverwertungstätigkeiten aufgrund des
Gemeinschaftsrechts einer Genehmigung, Erlaubnis oder Lizenz
bedürfen. "Wir wollten eine verbindliche Richtlinie anstelle einer
Empfehlung, aber die Mitgliedstaaten sind dagegen. Die beste
Gesetzgebung ist nutzlos, wenn sie nicht umgesetzt wird", erklärte
die SPÖ-Umweltsprecherin Karin Scheele im Anschluss an die
Abstimmung. ****
Das Parlament fordert obligatorische Inspektionen, da momentan über
150 Verfahren wegen Verstößen oder Nichteinhaltung geltender
Umweltgesetzgebung gegen die Mitgliedstaaten laufen. Da die
Mitgliedstaaten aber keine verbindliche Richtlinie akzeptieren
wollten, musste ein Kompromiss gefunden werden, um die Gesetzgebung
zu einem so wichtigen Thema nicht scheitern zu lassen. Karin Scheele:
"Wir haben zwar eine Empfehlung anstatt einer Richtlinie akzeptiert,
aber nur in Verbindung mit einer Revisionsklausel. Das bedeutet, dass
die Kommission nach zwei Jahren einen Bericht über den Erfolg der
Empfehlung vorlegt. Falls der Erfolg nicht wie gewünscht ist, muss
die Kommission einen Vorschlag für eine Richtlinie erarbeiten."
"Natürlich freuen wir uns über jeden umweltpolitischen Fortschritt.
Wenn aber der wichtige Schritt der Kontrolle der Umsetzung nicht
getan wird, sind Zweifel an der Ernsthaftigkeit der Umweltpolitik in
der EU angebracht", kritisierte Scheele die Mitgliedstaaten.
(Schluss) ml/mp
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